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Gesundheitspolitik: Kassen bezuschussen Brillengläser nur bei ganz wenigen

Gesundheitspolitik

Kassen bezuschussen Brillengläser nur bei ganz wenigen

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    Der Günzburger Augenoptiker Fritz Danner sieht die neue Gesetzesänderung zum Brillenkauf kritisch.
    Der Günzburger Augenoptiker Fritz Danner sieht die neue Gesetzesänderung zum Brillenkauf kritisch. Foto: Bernhard Weizenegger

    Das hört sich doch gut an: Seit dem Frühjahr übernehmen Krankenkassen wieder teilweise die Kosten für Sehhilfen. Doch bei Licht betrachtet kommt die Förderung nur für etwa drei Prozent der 41,2 Millionen fehlsichtigen Deutschen infrage. Das ist eine aktuelle Schätzung des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Mit einem Zuschuss dürfen nach dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz nur Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien rechnen (Brillengläser oder Kontaktlinsen). Für eine Fassung zahlen die Kassen grundsätzlich nicht. Die „Kassenbrille“ (Fassung und zwei Gläser) gehört schon lange der Vergangenheit an und ist einer der vielen Gesundheitsreformen zum Opfer gefallen.

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