Abstandsflächen: Kötz rückt ein bisschen zusammen
Plus Der Kötzer Gemeinderat fasst die Abstandsflächen neu und fixiert den Faktor 0,6. Warum sich das Gremium für eine eigene Satzung entscheidet.
Die Begeisterung über die Novellierung der Bayerischen Bauordnung mit einer Neuregelung von Abstandsflächen war eher verhalten im Kötzer Gemeinderat. Kommunen haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung zu erlassen und damit von den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung abzuweichen. „Das ist eine Besonderheit“, sagte Bürgermeisterin Sabine Ertle. „Ich sehe nicht so viel Sinn drin“, sagte der Zweite Bürgermeister Reinhard Uhl.
„Unverständlich, was der Gesetzgeber macht“, befand Gemeinderat Norbert Ritter, die Sache werde durch die Novellierung komplizierter anstatt einfacher. Fakt ist, dass der Freistaat die Bayerische Bauordnung geändert hat, um Nachverdichtung zu erleichtern und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Der Abstand zum Nachbargrundstück wird in der neugefassten Bayerischen Bauordnung generell auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert (0,4H), auf jeden Fall muss aber wie bisher ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden.
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