Gerichtsurteil: Neue Konstellation im Wanzl-Aufsichtsrat
Das Landgericht München hat entschieden: Erstmals können Vertreter der Belegschaft und der IG-Metall in einem Aufsichtsrat bei Wanzl mitbestimmen.
Der Protest zeigt Wirkung: Im Aufsichtsrat der Leipheimer Firma Wanzl werden zum ersten Mal auch Vertreter der Belegschaft und der IG Metall vertreten sein und mitbestimmen können. Noch in diesem Jahr soll der Beschluss, der laut Gewerkschaft auf ein Gerichtsurteil zurück geht, umgesetzt werden. Zuletzt hatten Hunderte Beschäftigte für einen Tarifvertrag protestiert. (Lesen Sie dazu auch: Tarifstreit: Wanzl-Mitarbeiter wollen sich wehren)
Landgericht München hat ein Urteil gefällt
Wie Günter Frey von der IG Metall Neu-Ulm/Günzburg erklärt, hatte auf Initiative des Gesamtbetriebsrates das zuständige Landgericht in München das Unternehmen per Gerichtsbeschluss zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates mit Arbeitnehmerbeteiligung verurteilt. „Die Beschäftigten werden durch dieses Gremium endlich volle Transparenz über das Unternehmen erhalten“, so Günter Frey. Bisher hätten nur Anteilseigner den Kurs der Firma bestimmt. „Wir freuen uns darüber, in der Phase der Transformation mit unseren Kenntnissen auf dieser Ebene mitwirken zu können.“ Dies werde im Unternehmen auch dazu beitragen, Unsicherheiten auf Seiten der Beschäftigten zu reduzieren.
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