Landkreis Wer wollte nicht, dass es den Bewohnern von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen künftig besser geht? Dass sie zum Beispiel fachlich fundierter betreut werden oder mehr Platz zum Leben haben. „Die Richtung stimmt“, waren sich die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Senioren einig. Einigkeit herrschte bei den Kreisräten aber auch darüber, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Träger der Heime teuer werden und vor allem in großen Einrichtungen nur unter erschwerten Bedingungen umzusetzen sind.
Das bayerische Sozialministerium hat im Herbst vorigen Jahres eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen erlassen, die das Leben von Alten, Pflegebedürftigen oder Behinderten in den Heimen verbessern sollen. Einzelheiten erläuterten im Ausschuss Renate Schmid, Monika Schnell und Gerhard Weiß von der Heimaufsicht des Landkreises.
Personelle Vorgaben sind das kleinere Problem
Die verschärften gesetzlichen Vorgaben im Freistaat betreffen sowohl die personelle wie die bauliche Ausstattung der Heime. Ganz allgemein haben die Heime zwar große Probleme, die (künftig) notwendigen Pflegekräfte zu finden. Dennoch dürften die personellen Vorgaben des Sozialministeriums die geringere Sorge darstellen, wie Monika Schnell sagte. Die neuen Bestimmungen legen zum Beispiel fest, wie viele Fachkräfte – etwa in der Betreuung Demenzkranker – in einem Heim vorzusehen sind, welche Wachdienste vorgehalten werden müssen oder was dem in leitenden Funktionen tätigen Personal an Aufgaben gestattet ist und was nicht. Es gehe vorab also eher um die Qualität als um die Quantität des Personals, erläuterte Monika Schnell.
Wesentlich schwieriger umzusetzen sei die künftige bauliche Ausstattung der Heime, betonten Renate Schmid und Gerhard Weiß. So müssen Einzelzimmer (gerechnet ohne Sanitärraum) künftig 14 statt zwölf Quadratmeter haben, Doppelzimmer müssen von 18 auf 20 Quadratmeter ausgebaut werden. Zimmer mit drei und mehr Personen sind nicht mehr gestattet. Die Wohnbereiche von Alten, Pflegebedürftigen und Behinderten müssen generell barrierefrei, also mit Rollstuhl, erreichbar sein. Bei Doppelzimmern ist künftig ein sogenannter Ausweichraum vorgeschrieben, in Wohngruppen oder Wohnbereichen muss ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden. Das alles diene dazu, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, erklärte Gerhard Weiß.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden im September vorigen Jahres verabschiedet, in etwa viereinhalb Jahren müssen die Vorschriften umgesetzt sein. 50 Einrichtungen mit gut 2200 Plätzen sind allein im Landkreis Günzburg von den Neuerungen tangiert. Zwar kann die Frist in begründeten Einzelfällen und nach Billigung durch die Heimaufsicht auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden – die drei Vertreter der Heimaufsicht und die Mitglieder des Ausschusses waren sich aber einig, dass vor allem große Einrichtungen wie etwa das Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg erheblich Probleme haben werden, die baulichen Vorgaben umzusetzen. Und die Frage werde sein, so Landrat Hubert Hafner, „wer das letztlich alles zahlt“.
Plätze in den Heimen werden wohl teurer
Weniger Probleme dürften die meisten der elf Alten- und Pflegeheime im Landkreis haben. Einige von ihnen wurden in den zurückliegenden Jahren saniert und modernisiert, manche der neuen Vorgaben wurden dabei in weiser Voraussicht bereits berücksichtigt.
Die Plätze in den Heimen werden nach Lage der Dinge in Zukunft also teurer. Dabei hatten die bayerischen Landräte – quer durch alle Parteien und politischen Gruppierungen – der Staatsregierung schon vor etlicher Zeit eine lange Liste von Einsparvorschlägen unterbreitet. Eine der Anregungen mag zeigen, wie ausufernd manche Regelung bisweilen ist. So gibt es laut Landrat Hubert Hafner Fälle, in denen mehr als 80-jährige Eltern noch immer Kindergeld beziehen für ihre behinderten „Kinder“, obwohl die schon 50 Jahre und älter sind. Er habe aber „wenig Optimismus“, sagte der Landrat, dass bei den Heimen jemals gespart werde. Soziale Einschnitte in diesem Bereich seien wenig populär, weshalb sie von der Politik nur ungern oder meist gar nicht angegangen würden.