Vermeintlicher Vergewaltiger wird freigesprochen
Über 16 Jahre soll die Tat her sein. Das Amtsgericht hatte drei Jahre Haft verhängt. Dass daraus jetzt ein Freispruch wurde, hat viel mit dem Opfer zu tun.
Als der Angeklagte die Entscheidung der 2. Strafkammer am Landgericht Memmingen hört, fällt die Anspannung sichtlich von ihm ab. Freispruch. Während die Vorsitzende Richterin Sabine Schuhmaier das Urteil der Kammer begründet, kämpft der Mann mit den Tränen. Dass die Richterin betont, dass der Vorwurf der Vergewaltigung nur aufgehoben wird, weil ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte, bekommt er gar nicht richtig mit. Es ist das Ende jahrelanger Ermittlungen und juristischer Auseinandersetzungen.
Im Oktober 2017 war der heute 43-Jährige in erster Instanz am Amtsgericht Günzburg noch zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht sah es damals als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Freundin im Jahr 2002 trotz deren Gegenwehr zum Analsex gezwungen habe. Das Paar lebte damals im nördlichen Landkreis Günzburg. Von seiner Schuld war man in Günzburg nach einer emotionalen Zeugenaussage der Ex-Freundin überzeugt. Auch eine neuere Tat floss in das Urteil mit ein. Der Mann hatte eingeräumt, seiner damals zehn Jahre alten Tochter im Jahr 2016 Chatnachrichten mit sexuellem Inhalt geschickt zu haben. Diese waren zwar auf die Mutter des Mädchens bezogen, rechtlich wurde es trotzdem als Kindesmissbrauch gewertet.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.