Die Bayerische Bauordnung gibt künftig keine konkrete Zahl an notwendigen Stellplätzen mehr vor, sondern überlässt es den Kommunen, dies über eine eigene Stellplatzsatzung zu regeln. Bis zum 1. Oktober 2025 gilt eine Übergangszeit. Ohne eine solche gemeindliche Satzung greife lediglich die allgemein formulierte Verpflichtung, „ausreichend Stellplätze“ zu schaffen – ohne konkrete Definition, was dies in der jeweiligen Situation bedeute, so Bürgermeisterin Doris Egger in der jüngsten Sitzung des Haldenwanger Gemeinderats. „Ohne eine gemeindliche Stellplatzsatzung besteht keine verbindliche Grundlage, auf der im Baugenehmigungsverfahren die Anzahl und Ausgestaltung der erforderlichen Stellplätze eingefordert werden kann.“ Die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern dürfen darin jedoch nicht überschritten werden.
Haldenwang
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