Das gemeindliche Einvernehmen ist ein etwas sperriger Begriff aus dem Baurecht. Es sichert die gemeindliche Planungshoheit. Das Mitwirken der Gemeinde in einem bauaufsichtlichen Verfahren ist im Baugesetzbuch vorgesehen. Doch nicht jeder eingereichte Bauantrag bekommt dieses gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat Bubesheim verweigerte es in seiner vergangenen Sitzung gleich zweimal – was eher ungewöhnlich ist.
Bubesheim
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