Es hätte sich so angefühlt, als würde sich sein Körper verselbstständigen. Der 31-Jährige habe sich an diesem Morgen einen Hammer gegriffen und sei losgelaufen zum Haus seiner Großeltern. Dort habe er an der Wohnungstüre geklingelt, sein Stiefgroßvater hätte geöffnet, der Enkel sei ihm durch den Flur gefolgt. Auf die Frage, ob der Stiefgroßvater seine Mutter vergewaltigt habe, hätte dieser sich nur umgedreht und hämisch gelächelt. Als Reaktion darauf zog der Angeklagte das Werkzeug, das er dabei hatte. Zweimal hätte er dann mit dem Hammer auf den Kopf seines Stiefgroßvaters geschlagen, schließlich dann auch auf seine Großmutter, die danebenstand. Abwechselnd hätte er mit dem Hammer auf die beiden Köpfe eingeschlagen, „bis er keine Kraft mehr hatte“. Der Grund dafür sei gewesen, dass er sich vorher bildlich vorgestellt habe, wie seine Mutter als Kind vergewaltigt wurde. Dann sei er ins Bad gegangen, um sich das viele Blut abzuwaschen. Später hätte der Enkel die Familienfotos an der Wand gesehen, konnte sie nicht ansehen und hängte sie ab, bevor er ging.
Günzburg/Memmingen
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