Die Karambolage zweier Fahrräder an der B16 kurz vor Ichenhausen mit zwei Verletzten hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Ein 49-Jähriger war mit einer Schülerin zusammengestoßen und hatte das Mädchen anschließend übel beleidigt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Beleidigung musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Wie die Strafe ausfiel.
Günzburg
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