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Familienfeier eskaliert: Gastgeber vor Gericht – Wer trägt die Schuld an den gebrochenen Rippen?

Offingen/Günzburg

Familienfeier eskaliert: Kam der Rippenbruch vom Gastgeber?

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    Im Günzburger Amtsgericht wurde kürzlich über eine Anklage wegen Körperverletzung verhandelt.
    Im Günzburger Amtsgericht wurde kürzlich über eine Anklage wegen Körperverletzung verhandelt. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Dass Familienfeiern auch mal im Streit enden, ist nicht ungewöhnlich. Doch nur selten stehen sich deshalb zwei Beteiligte mehr als vier Jahre später vor Gericht gegenüber. Dabei sind sich alle Beteiligten einig, dass die Stimmung auf der Geburtstagsfeier in Offingen mit Grillen auf der Terrasse zunächst hervorragend war. Wenige Stunden später verließ ein 60-Jähriger, der aus einem anderen Landkreis angereist war, das Fest mit zwei gebrochenen Rippen und einem großflächigen Bluterguss an der linken Flanke. Erst einige Jahre später klagt er. Die Staatsanwaltschaft Memmingen wirft dem Gastgeber Körperverletzung vor, der Angeklagte und sein Verteidiger haben Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

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