Das Bayerische Feuerwehrgesetz schreibt in Artikel 8 unter anderem vor, dass der von den aktiven Feuerwehrkameraden gewählte Kommandant durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen ist. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn der Gewählte fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist. In den Stadt- oder Gemeinderatssitzungen hat die Abstimmung für diese gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung in der Regel den Charakter einer reinen Formsache. Nicht so im Stadtrat Leipheim, wo die Wahl von Martin Schmitz als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Leipheim für weitere sechs Jahre bestätigt werden sollte. Es entspann sich eine lebhafte Diskussion, ob die Wahl am 10. März auch wirklich ordnungsgemäß war.
Leipheim
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren