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Fördergeldaffäre in Günzburg: Urteil gegen Ex-Vorsitzende Stephanie Denzler gefallen

Günzburg/Memmingen

Günzburger Fördergeldaffäre: So lautet das Urteil gegen Denzler

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    Die Vorsitzende des Kita-Trägervereins habe sich selbst nicht bereichert, so die Auffassung des Gerichts.
    Die Vorsitzende des Kita-Trägervereins habe sich selbst nicht bereichert, so die Auffassung des Gerichts. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Stephanie Denzler „hat für die Kita gebrannt“, sagt ihr Verteidiger Nikolaus Fackler in seinem Plädoyer im Verhandlungssaal des Landgerichts Memmingen. Sie habe als ehrenamtliche Vorsitzende gehandelt und sich mit keinem Cent persönlich bereichert. Gegen 11.15 Uhr wird die ehemalige Vorsitzende des Trägervereins der Kindertageseinrichtung Kids&Company aus Günzburg am Dienstag des Betrugs in 46 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil beinhaltet ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, plus die Kosten des Verfahrens, die Denzler tragen muss. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, außerdem muss die Ex-Vorsitzende als Auflage insgesamt 5000 Euro in monatlichen Raten an den Verein Kinderhospiz im Allgäu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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    1 Kommentar
    Hans Rettenberger

    Gestern kam es am Landgericht Memmingen zum Bewährungsurteil in der Fördergeldaffäre betreffend Stephanie Denzler, die nach deren Oberbürgermeisterkandidatur aus 2002 u.a. CSU-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Günzburg sowie Kreis- und Bezirksrätin war. Frau Denzler hat im Vorgriff auf die gestrige finale Gerichtsverhandlung bereits ihre Rechtsanwaltszulassung zurück gegeben und sie hat sich damit bereits schuldig bekannt. Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie sich eine zugelassene Rechtsanwältin derart verrennen kann und sich anschließend dann auch noch herausreden will und ich glaube, dass deren Vater als ehemaliger Bamberger Landrat und Bezirkstagsvorsitzender aus allen Wolken gefallen ist, als er von den kriminellen Verhaltensweisen seiner Tochter erfahren hat.

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