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Günzburg
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Gericht verurteilt Ehemann trotz entlastender Aussagen der Frau

Landkreis Günzburg

Sex als „eheliche Pflicht“?: Zeugin ändert mehrfach ihre Aussage

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    Das Schöffengericht verhandelte in mehreren Delikten, unter anderem wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung.
    Das Schöffengericht verhandelte in mehreren Delikten, unter anderem wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung. Foto: Alexander Kaya

    Im Februar 2024 eskaliert in einem Schlafzimmer im Landkreis Günzburg ein Ehestreit. Er will Sex, sich versöhnen – sie allerdings nicht. Dann schlägt er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Die Aussagen, wie es danach weiterging, unterscheiden sich jedoch. Ursprünglich sagte die Ehefrau aus, er habe sie mindestens achtmal mit der Faust am Oberkörper getroffen. Vor Richter Martin Kramer und den beiden Schöffen, die den Fall des im Landkreis Günzburg lebenden Paars vor dem Amtsgericht verhandelten, änderte die mutmaßliche Geschädigte jedoch ihre Aussage.

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