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Gericht verurteilt Ehemann trotz entlastender Aussagen der Frau

Landkreis Günzburg

Sex als „eheliche Pflicht“?: Zeugin ändert mehrfach ihre Aussage

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    Das Schöffengericht verhandelte in mehreren Delikten, unter anderem wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung.
    Das Schöffengericht verhandelte in mehreren Delikten, unter anderem wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung. Foto: Alexander Kaya

    Im Februar 2024 eskaliert in einem Schlafzimmer im Landkreis Günzburg ein Ehestreit. Er will Sex, sich versöhnen – sie allerdings nicht. Dann schlägt er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Die Aussagen, wie es danach weiterging, unterscheiden sich jedoch. Ursprünglich sagte die Ehefrau aus, er habe sie mindestens achtmal mit der Faust am Oberkörper getroffen. Vor Richter Martin Kramer und den beiden Schöffen, die den Fall des im Landkreis Günzburg lebenden Paars vor dem Amtsgericht verhandelten, änderte die mutmaßliche Geschädigte jedoch ihre Aussage.

    Die Version, die die Staatsanwaltschaft Memmingen dem angeklagten Ehemann zur Last legte, hatte die Ehefrau bereits Anfang des Jahres bei einer Selbstanzeige teilweise zurückgezogen. Die Hämatome an ihrem Rücken und Brustkorb sollen demnach bei einem Sturz von einem Stuhl bei Renovierungsarbeiten entstanden sein. „Ich habe ihn damals so sehr gehasst“, gab die Frau in ihren Vierzigern gegenüber Richter Kramer und den Schöffen an. „Ich wollte, dass er bestraft wird.“

    Die Eheleute aus dem Landkreis Günzburg haben sich inzwischen versöhnt

    Die mutmaßliche Geschädigte räumte ein, die Aussagen, die sie gegenüber der Polizei sowie dem Ermittlungsrichter äußerte, in Teilen erfunden zu haben. Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und den beiden gemeinsamen Söhnen habe sich nach dem Vorfall und der Trennung verschlechtert, außerdem hätten sie Gewissensbisse wegen ihrer mutmaßlichen Lüge geplagt, erklärte sie vor Gericht. Bereits seit einigen Monaten haben sich die beiden Eheleute nach eigenen Angaben versöhnt und leben wieder im gemeinsamen Haus.

    Einen weiteren Sachverhalt, den sie im Zuge der ersten Anzeige gegen ihren Ehemann aussagte, hat die mutmaßliche Geschädigte allerdings nicht zurückgenommen: Bereits in den Sommermonaten im Jahr 2020 soll der Angeklagte die Frau im gemeinsamen Schrebergarten sexuell genötigt haben. Dabei soll er die mutmaßliche Geschädigte laut Anklageschrift auf einen Tisch in der Gartenhütte gelegt und gegen ihren Willen festgehalten haben. Ihre Leggings soll er ausgezogen, ihre Unterhose zerrissen und wiederholt Sex als „eheliche Pflicht“ eingefordert haben. Dass sie sich gegen die Handlungen ihres Ehemannes damals wehrte und keine Lust hatte, mit ihm zu schlafen, räumte die Frau ein.

    Ehestreit im Landkreis Günzburg: Mutmaßliche Widersprüche in der Aussage der Frau

    Doch es ist ein weiteres Detail aus ihrer ursprünglichen Aussage bei der Polizei, das Richter Kramer hellhörig machte. Denn entgegen ihrer wiederholten Angabe, sie habe gesagt, er sei kein echter Mann, „wenn er das jetzt macht“ und ihn aufgrund seiner körperlichen Unzulänglichkeiten beleidigt, möchte sie das heute nie gesagt haben. In der ursprünglichen Version war erst seine körperliche Reaktion darauf der Grund für sein Ablassen.

    „Wenn wir uns streiten, landen wir immer im Schlafzimmer“, sagte die Frau aus dem Landkreis Günzburg und gibt Einblicke in eine Ehe, die durch Krisen ging und auch rund um die beiden Vorfälle von Streitereien gezeichnet war. Normalerweise lasse sie diese „Versöhnung“ auch dann zu, wenn sie eigentlich keine Lust habe. „Wenn man lange genug liebe Dinge gesagt bekommt, lässt man es eben geschehen.“

    Durch eine Selbstanzeige versuchte die Frau mutmaßlich ihren Mann zu entlasten

    Die Verteidigerin des Angeklagten sah unter anderem diese Aussage als Anlass, den Mann als den unwissenden Ehemann, der das „Nein“ seiner Frau nicht einordnen konnte. Die beiden Vorfälle bezeichnete sie als „versuchte Versöhnung“. „Die Frage ist: Was war bei dem Ehepaar üblich?“ Die eindeutige Erkennbarkeit, dass die Ehefrau „das dieses Mal wirklich nicht wollte“, sei ihrer Ansicht nach nicht zweifelsfrei gegeben gewesen.

    Der anwesende Staatsanwalt dagegen glaubte nicht an die neue Version der mutmaßlich Geschädigten. Dass sie mit ihrer Aussage ihren Mann mutmaßlich aus Hass zusätzlich belasten wollte, sieht er in keiner ihrer ursprünglichen Aussagen bestätigt. In mehreren Zeugenaussagen evaluierten die Anwesenden das Aussageverhalten der Frau, die angab, sich Teile des Geschehens ausgedacht zu haben. „So sehen Belastungsaussagen meines Erachtens schlicht nicht aus“, so das Fazit des Staatsanwalts. Eher gehe er von einem fehlgeleiteten Schutzgedanken aus, um den Familienfrieden wiederherzustellen.

    Des Weiteren machte sich der Angeklagte in einem Fall der Verletzung der Vertraulichkeit des Worts strafbar. Er gestand, die Aussage seiner Frau damals vor dem Ermittlungsrichter im Gerichtsgebäude heimlich aufgezeichnet zu haben.

    Kramer: „Nicht überzeugt, dass es sich auf keinen Fall wiederholt“

    „Ich glaube, wir wurden heute von beiden Parteien nicht mit der Wahrheit bedient“, sagte Richter Kramer in seiner Urteilsbegründung. In beiden Delikten habe sich gezeigt, wie selbstverständlich der Angeklagte es erachte, dass seine Frau ihm auch auf sexueller Basis zu entsprechen habe. Von der originalen Anklageschrift sei das Schöffengericht überzeugt, lediglich hinsichtlich der Verletzungen am Rücken könne man nicht gänzlich sicher sein, wie sie entstanden seien. „Sie haben jeden Pluspunkt, den Sie hätten holen können, liegen lassen“, betonte der Richter.

    So hätte er etwa seiner Frau die Aussage, die der Richter in Teilen als Falschaussage bewertete, ersparen können. Auch dass er weder ein vollständiges Geständnis ablegte, noch freiwillig sein Handy, das er zum Mitschnitt der Aussage nutzte, übergab, kam für den Angeklagten strafschärfend hinzu. „Außerdem konnten wir zu keinem Zeitpunkt die Überzeugung erlangen, dass Sie verstanden haben, was falsch gelaufen ist, und dass es sich in Zukunft auf keinen Fall wiederholt.“

    Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung. Seine Ehefrau erwartet gegebenenfalls ein Strafverfahren wegen Falschaussage vor Gericht. Auch ihr droht damit eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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