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Gewerbsmäßiger Internet-Betrug: 25-Jähriger verkauft nicht existierende Elektronik

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Kassiert fürs Nichts: 25-Jähriger verkauft Handys, die es nie gab – und wird nun verurteilt

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    Beim Onlinebetrug werden Waren oder Dienstleistungen angeboten, die nie geliefert werden – die Geschädigten überweisen Geld und bleiben auf dem Schaden sitzen.
    Beim Onlinebetrug werden Waren oder Dienstleistungen angeboten, die nie geliefert werden – die Geschädigten überweisen Geld und bleiben auf dem Schaden sitzen. Foto: Silas Stein/dpa (Symbolbild)

    Gut 15.000 Fälle von Cybercrime hat das Bayerische Landeskriminalamt 2024 erfasst. Trotz eines leichten Rückgangs kalkulieren die Fahnder mit einer sehr hohen Dunkelziffer von nicht angezeigten Delikten. Einer dieser Fälle wurde jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht verhandelt. Ein 25-Jähriger wollte seine desolate Finanzlage aufbessern, indem er Elektronikartikel über eine Kleinanzeigen-Plattform verkaufte, die er gar nicht besaß. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhielt er eine Bewährungsstrafe. Insgesamt sechsmal bot der junge Mann aus dem nördlichen Landkreis im Internet höherwertige Smartphones, eine Playstation sowie ein TV-Gerät an, jeweils zu Preisen zwischen 200 und 500 Euro, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf.

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