„Mein Kind muss seine Schritte zählen. Kann es deshalb die Smartwatch, während es in der Schule ist, aktiviert lassen?“ Mit solchen oder ähnlichen Fragen werden die Lehrkräfte der Grundschulen im Landkreis immer wieder konfrontiert. Häufiger haben schon die Jüngsten mobile Endgeräte in der Schultasche und am Handgelenk dabei, wenn sie zum Unterricht kommen. Unabhängig von der Frage, ab welchem Alter Kindern ein Handy oder auch eine Smartwatch zur Verfügung gestellt werden solle, gelten an den Grundschulen im Landkreis für die Nutzung dieser Kommunikationsmittel klare Regeln.
Landkreis Günzburg
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