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Günzburg: Was tun mit der Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

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Was tun mit der Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

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    Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (links) und Christian Geipel vom städtischen Bauamt freuen sich über die von der Sonnendach-Gesellschaft geschenkte Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens Kunterbunt in Wasserburg. Zur Übergabe kamen die beiden Gesellschafter Rita Jubt (Zweite von links) und Sonja Czermin.
    Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (links) und Christian Geipel vom städtischen Bauamt freuen sich über die von der Sonnendach-Gesellschaft geschenkte Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens Kunterbunt in Wasserburg. Zur Übergabe kamen die beiden Gesellschafter Rita Jubt (Zweite von links) und Sonja Czermin. Foto: Michael Lindner/Stadt Günzburg

    Der Anteil der Fotovoltaik an der Stromerzeugung in Deutschland steigt seit Jahrzehnten kontinuierlich. Im vergangenen Jahr lieferten alle Fotovoltaikanlagen zusammen fast 15 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms. Dieser hohe Anteil ist auch dem Inkrafttreten des ersten Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 zu verdanken. Mit einer garantierten Einspeisevergütung für 20 Jahre war und ist eine Investitionssicherheit gegeben. Seit 2021 fallen aber mehr und mehr PV-Anlagen aus der garantierten Einspeisevergütung und für die Besitzer und Betreiber dieser Anlagen stellt sich die Frage, was mit der Anlage geschehen soll. Daniela Fischer gibt als Klimaschutzmanagerin der Stadt Günzburg Antworten und zeigt ein positives Beispiel am Kindergarten Kunterbunt in Wasserburg auf.

    Für die Einspeisung von PV-Strom ins öffentliche Stromnetz wird eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre bezahlt. Die Dauer der Einspeisevergütung lag beim ersten EEG bei sage und schreibe 50,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Jahr für Jahr wurde diese Vergütung reduziert, sodass Anlagen, die 2021 in Betrieb gingen, bei einer Volleinspeisung ins Stromnetz noch eine Vergütung in Höhe von 8,56 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp und 8,33 Cent pro kWh bei Anlagen bis 40 kWp für 20 Jahre erhalten. Im Solarpaket I der Ampelkoalition wurden die Vergütungssätze wieder erhöht, sodass im Jahr 2023 für Anlagen mit Volleinspeisung ins Stromnetz ungefähr 12 Cent pro kWh und für Anlagen mit Teileinspeisung etwas über 8 Cent pro kWh vergütet wurden.

    Die Klimaschutzmanagerin der Stadt Günzburg rät in einer Pressemitteilung unbedingt zum Weiterbetrieb von 20 Jahre alten Anlagen, da die „Sonne sowieso scheint“ und die Anlagen weiter Strom produzieren. Aus Gründen der Material- und Rohstoffschonung sowie der Nachhaltigkeit mache es wenig Sinn, die Anlage durch neue Module zu ersetzen. „Neue Module sind zwar effizienter, die Degradation – also der altersbedingte Leistungsverlust – der Module ist in der Praxis aber häufig geringer als von den Herstellern angegeben“, sagt Daniela Fischer. Bestes Beispiel dafür ist die älteste PV-Anlage Deutschlands, die sich seit weit über 40 Jahren auf dem Dach der Universität Oldenburg befindet und der Wirkungsgrad der Module bei über 95 Prozent liegt.

    So können die Anlagen weiterbetrieben werden

    Für die sogenannten ausgeförderten Anlagen gibt es zwei Möglichkeiten des Weiterbetriebs: entweder als „Volleinspeiseanlage“ oder mit einer kleinen Umrüstung als Eigenstromnutzung. „In Verbindung mit einem zusätzlich installierten Speicher ist eine Umstellung auf Eigenverbrauch meist die wirtschaftlich sinnvollste Variante. Ein Anlagencheck durch eine Fachfirma macht nach 20 Jahren Betriebsdauer natürlich immer Sinn“, sagt Daniela Fischer.

    Auch die Günzburger Sonnendach GbR stand vor der Frage, was mit der im Mai 2003 auf dem Dach des Kindergartens Kunterbunt in Wasserburg installierten PV-Anlage nach 20 Jahren Betriebsdauer geschehen soll. Geschäftsführerin Rita Jubt berichtet: Im Jahr 2002 gründeten 25 engagierte Naturschützer unter Federführung des Bunds Naturschutz Günzburg die Günzburger Sonnendach Gesellschaft. Sie wollten mit einer Bürgersolaranlage einen Impuls für die stärkere Nutzung der Solarenergie geben. Die Nutzung der Fotovoltaik steckte vor 20 Jahren noch in den Kinderschuhen. Im Mai 2003 konnte dann die Fotovoltaikanlage mit 26 kWp auf dem Dach des städtischen Kindergartens Wasserburg in Betrieb gehen. Pro Jahr lieferte sie durchschnittlich 21.500 Kilowattstunden Strom, was dem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von fünf Vier-Personen-Haushalten entspricht.

    Die Gesellschafter der Günzburger Sonnendach GbR haben nun entschieden, die Fotovoltaikanlage an die Stadt Günzburg zu verschenken. Günzburgs Oberbürgermeister freut sich über die großzügige Schenkung und sagte bei der Übergabe: „Der damalige Mut und die innovative Haltung der Beteiligten sind lobenswert. Fotovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein unseres nachhaltigen Energiemanagements.“

    Nach Ablauf der erhöhten Einspeisevergütung ist ein Weiterbetrieb der Anlage nur bei einer Eigennutzung des Stroms sinnvoll. Der Strom kann nun vom städtischen Kindergarten genutzt werden. Christian Geipel vom Stadtbauamt führte aus, dass die Anlage voraussichtlich noch mindestens zehn Jahre Laufzeit vor sich hat und durch die Umrüstung auf Eigenstromverbrauch eine wirtschaftlich sehr sinnvolle Lösung gefunden wurde.

    Klimaschutzmanagerin Daniela Fischer wünscht sich, dass dieses Beispiel in Wasserburg eine Motivation für die Menschen in Günzburg mit sogenannten ausgeförderten PV-Anlagen ist, diese nicht einfach abzubauen. (AZ)

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