
Das Jettinger Stauffenberg-Wehr bleibt weiterhin offen

Plus Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat Klagen der Kraftwerksbetreiber gegen Bescheide des Landratsamts Günzburg abgewiesen. Es darf kein Strom produziert werden.

Die Auflagen des Landratsamts für die Betreiber des Stauffenberg-Wehrs in Jettingen-Scheppach haben weiterhin Bestand. Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht die Urteile bekannt. Für das Gericht ist es demnach unstrittig, dass die Stautafeln am Wehr repariert werden müssen. Zudem kommen weitere Auflagen, die für einen sicheren Kraftwerksbetrieb in der Zukunft erfüllt werden müssen. Bis diese erfüllt sind, darf die Mindel am Wehr nicht angestaut und kein Strom produziert werden. Doch in einem Punkt haben die Kläger Recht bekommen.
Regierungsrätin Andrea Hofmann zeigte sich am Dienstagnachmittag erleichtert, dass die 9. Kammer unter Vorsitz von Richterin Verena Hueck den Argumenten von Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt folgt und die Bescheide gegen die Kraftwerksbetreiber als angemessen und verhältnismäßig sind. In einem Ergänzungsbescheid vom 8. März 2023 hatte das Landratsamt weitere organisatorische Auflagen an eine Wiederaufnahme des Staubetriebs geknüpft. Nach einem Gutachten des Wasserwirtschaftsamts und Untersuchungen der Flut-Ursachen vom 3. Oktober 2022 wurde zu den technischen Mängeln des Stauffenberg-Wehrs auch die fehlende Dokumentation im Kraftwerksbetrieb offenbar.
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