Die Trinkwasserversorgung der Stadt Leipheim befand sich seit Anfang Juni aufgrund des Hochwassers und der damit verbundenen Abschaltung der Trinkwasserbrunnen an der Donau im Notfall-Modus. Die Notversorgung konnte über das Wasserwerk auf dem Areal Pro sichergestellt werden. Hier wurde das Wasser aus dem dortigen Brunnen sowie Wasser, das per Tanklastzug rund 24-mal pro Tag vom Zweckverband Landeswasserversorgung aus Langenau geholt wurde, in das Netz eingespeist. Seit vergangenem Wochenende kann auf diese Wasserlieferungen verzichtet werden, da einer der Trinkwasserbrunnen an der Donau versuchsweise wieder an das Wassernetz angeschlossen werden konnte.
Trotz angeschlossenem Brunnen: In Leipheim muss weiterhin das Wasser abgekocht werden
Damit fällt aber nicht das Abkochgebot für das Leipheimer Trinkwasser – das kann erst aufgehoben werden, wenn das Gesundheitsamt die Freigabe erteilt. Da bislang nur ein Brunnen angeschlossen werden konnte, ist aufgrund der eingeschränkten Wassermenge auch weiterhin die am 6. Juni veröffentlichte Allgemeinverfügung gültig. In ihr ist festgelegt, dass zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten ist:
- Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
- Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (beispielsweise in Gärtnereien und Baumschulen)
- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen (auch Vereinsflächen) – ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen (AZ)
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