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Polizei zieht auf A8 bei Leipheim Lkw-Fahrer aus afrikanischen Inselstaaten aus dem Verkehr

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Polizei zieht auf A8 bei Leipheim Lkw-Fahrer aus afrikanischen Inselstaaten aus dem Verkehr

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    Die Polizei hat bei Leipheim zwei Lkw-Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
    Die Polizei hat bei Leipheim zwei Lkw-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Foto: Jan Woitas, dpa (Symbolbild)

    Die Verkehrspolizei hat am Dienstagabend auf der A8 Lkw-Fahrer ohne gültige Aufenthaltspapiere erwischt. Wie die Beamten mitteilen, kontrollierte eine Streife aus Günzburg einen Lastkraftwagen in Fahrtrichtung München. Der Lkw bestand aus einer portugiesischen Zugmaschine und einem spanischen Auflieger. Er war im grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen Spanien und Hamburg unterwegs.

    Geführt wurde das Fahrzeug von einer Zweifahrerbesatzung. Es handelte sich um einen 25-jährigen, são-toméischen (São Tomé und Príncipe) Fahrer und seinen 29-jährigen, kapverdischen Beifahrer. Da beide aus Drittstaaten stammen, wurden sie nach ihren Aufenthaltstiteln gefragt. Beide wiesen lediglich portugiesische Kurzzeitaufenthaltstitel vor. In diesem Fall ist zusätzlich noch eine Fahrerbescheinigung notwendig, über die nur der kapverdische Beifahrer verfügte. Der 25-jährige, são-toméische Fahrer hätte somit bereits vor der Einreise einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland benötigt. Sein Aufenthalt und seine Tätigkeit als Lkw-Fahrer waren somit illegal.

    Auf A8 bei Leipheim unterwegs: Polizei leitet Strafverfahren gegen Lkw-Fahrer ein

    Erschwerend kam hinzu, dass er auch nicht die vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation besaß. Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Er musste eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich hinterlegen und das Bundesgebiet umgehend verlassen. Auch gegen das Unternehmen, das den 25-Jährigen eingestellt hatte, wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz aufgenommen. Das Unternehmen musste eine Sicherheitsleistung im hohen vierstelligen Bereich hinterlegen. (AZ)

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