Der Günzburger Ortsverein möchte prüfen, zu welchen Zwecken der Wohnraum in der Stadt Günzburg künftig genutzt werden darf. Wie in Presseberichten über ein Gerichtsverfahren zu lesen war, gibt es in der Stadt Puchheim bei München bereits eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung, auf die sich die SPD Günzburg in einer Pressemitteilung beruft. Diese solle gewährleisten, dass Wohnraum nur für einen gewissen Zeitraum leer stehen oder als Ferienwohnung vermietet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Häuser und Wohnungen nicht dauerhaft dem angespannten Wohnungsmarkt entzogen werden. Wird dieser Zeitraum überschritten und von der Stadt keine Verlängerung dieses Zeitraums genehmigt, wird ein Bußgeld fällig, schreibt der Ortsverein weiter. Dieses kann in Puchheim bei illegalem Leerstand bis zu einer halben Million Euro betragen.
SPD-Ortsverein prüft Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum
Die Mitglieder des SPD-Ortsvereinsvorstandes Günzburg zeigten sich erfreut, dass es offensichtlich die Möglichkeit einer solchen Satzung gibt und schlagen vor, dass geprüft wird, ob es nicht sinnvoll ist, auch für Günzburg eine solche Satzung zu beschließen. Natürlich müsse dazu eine intensive Diskussion geführt und eine ganze Anzahl von Punkten geklärt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Etwa, ob eine solche Satzung auch auf leer stehende Geschäftsräume ausgedehnt werden kann, wie die konkreten Bedingungen ausgestaltet werden, beispielsweise die erlaubte Dauer des Leerstandes. Insgesamt rufe aber, nach Meinungen der Günzburger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die Entwicklung in der Stadt Günzburg nach einer solchen Satzung. (AZ)
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