Der Günzburger Ortsverein möchte prüfen, zu welchen Zwecken der Wohnraum in der Stadt Günzburg künftig genutzt werden darf. Wie in Presseberichten über ein Gerichtsverfahren zu lesen war, gibt es in der Stadt Puchheim bei München bereits eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung, auf die sich die SPD Günzburg in einer Pressemitteilung beruft. Diese solle gewährleisten, dass Wohnraum nur für einen gewissen Zeitraum leer stehen oder als Ferienwohnung vermietet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Häuser und Wohnungen nicht dauerhaft dem angespannten Wohnungsmarkt entzogen werden. Wird dieser Zeitraum überschritten und von der Stadt keine Verlängerung dieses Zeitraums genehmigt, wird ein Bußgeld fällig, schreibt der Ortsverein weiter. Dieses kann in Puchheim bei illegalem Leerstand bis zu einer halben Million Euro betragen.
Günzburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren