Der Fall um die tote Seglerin aus dem Landkreis Günzburg hat eine neue Wendung genommen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anklage wegen bedingten Mordvorsatzes erhoben, wie eine Sprecherin dem Südkurier auf Anfrage mitteilte. Ursprünglich war der 26-jährige Österreicher nach der tödlichen Kollision wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.
Im vergangenen Oktober fuhr der Angeklagte mit seinem Motorboot in ein Segelboot, dabei starb eine Frau aus dem Landkreis Günzburg
Der Angeklagte soll im vergangenen Oktober mit seinem Motorboot mit erhöhter Geschwindigkeit am österreichischen Bodenseeufer unterwegs gewesen sein. Vor der Gemeinde Fußach fuhr er auf ein Segelboot zu, auf dem sich ein Ehepaar aus dem Landkreis Günzburg befand. Das Motorboot rammte das Segelboot, welches kenterte und vollständig zerstört wurde. Während der Mann vor der Kollision noch von dem Segelboot springen konnte, erlitt seine 57-jährige Frau tödliche Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft sowie ein Gutachter gehen davon aus, dass das Motorboot mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs war, also 20 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt. Zudem soll der nun angeklagte Bootsführer seine Umgebung nicht beachtet haben. Vor Gericht gab der Österreicher jedoch an, stets in Fahrtrichtung geblickt und das Steuer nicht verlassen zu haben.
Nun wird der Fall vor einem Geschworenengericht neu aufgerollt: Dem Angeklagten droht eine Verurteilung wegen Mordes
Im April kam es deshalb zu keiner Verurteilung. Stattdessen erklärte sich das Gericht für unzuständig. Sollte der Angeklagte, wie er selbst aussagte, immer in Fahrtrichtung geblickt und das Steuer nicht verlassen haben, sei nach Ansicht des Gerichts von bedingten Mordvorsatzes auszugehen. Nun wird der Fall vor einem Geschworenengericht neu verhandelt.
Die Verteidigung des Angeklagten legte zunächst Berufung gegen diese Einschätzung ein, zog diese aber nach wenigen Tagen zurück. Ein Berufungsgericht besteht in Österreich aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen und kommt bei Verhandlungen von besonders schweren Straftaten zum Einsatz, bei denen ein möglicher Strafrahmen von mindestens über fünf Jahre bis zu lebenslänglich gegeben ist. Der Gerichtstermin ist noch nicht bekannt.
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