Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen demnach bis zum 30. Juni 2026 sogenannte Wärmepläne vorlegen. Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2028 ihre Wärmeplanung erarbeiten. In Gundremmingen ist dies bis Ende kommenden Jahres vorgesehen.
Gundremmingen
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