Kikeriki in der Kupferburg: Die Terror-Gockel vom Auer Oberdorf beschäftigen jetzt auch das Neu-Ulmer Landratsamt (das wegen seiner Fassade im Volksmund auch Kupferburg genannt wird).
Wie der Fachbereichsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wolfgang Höppler, auf Nachfrage sinngemäß sagte, werde derzeit geprüft, ob sich das krähende Federvieh tierischer Lärmbelästigung schuldig mache. Dazu, so Höppler, werden seine Mitarbeiter „alle Parteien“ befragen, um dann zu entscheiden, ob der Tatbestand erfüllt sei.
Sollte das Amt zum Schluss kommen, dass tatsächlich „die Nachbarschaft“, verstanden als Allgemeinheit, durch die Tiere um ihre Nachtruhe gebracht wird, kann das Landratsamt gegen den Herren der Hühnermänner ein Bußgeld verhängen. Dagegen kann der Besitzer aber Einspruch einlegen. Sollte daraufhin das Landratsamt den Einspruch quasi ignorieren und weiterhin auf seiner Position beharren, besteht für den Tierhalter die Möglichkeit, vor das Neu-Ulmer Amtsgericht zu ziehen.
Wolfgang Höppler betont aber nachdrücklich, dass die Entscheidung auch anders ausfallen könne. Sollten die Fachleute in der Kupferburg zu der Ansicht gelangen, dass keine Lärmbelästigung vorliege, ist der Fall für das Landratsamt erledigt – folglich kein Bußgeldbescheid.
Wie berichtet, beklagen sich etliche Häuslesbesitzer an der Heinrich-Mack-Straße in Au seit Längerem über mehrere Hähne, die regelmäßig ihr Tagwerk schon zu nachtschlafender Zeit beginnen. Das ausdauernde Krähen reißt die einen um vier Uhr morgens aus süßem Schlummer, bei anderen verhindert die Federvieh-Frühschicht, dass sie nach der Nachtschicht die Augen zubekommen.
Nachbar erstattet Anzeige bei der Polizei
Einem Nachbarn wurde es dann zu bunt. Nachdem angeblich mehrere Versuche, den Hahn-Halter zu einem Umdenken zu bewegen, nicht fruchteten, erstattete einer der Nachbarn vor einigen Monaten Anzeige bei der Polizei. Die Ordnungshüter nahmen Ermittlungen auf, deren Ergebnis sie der Stadtverwaltung Illertissen vorlegten.
Rein rechtlich hat die Stadt die Möglichkeit, dem Tierhalter Auflagen zu erteilen – beispielsweise, dass die Mistkratzer während der gesetzlichen „Ruhezeit“ zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens schallgedämpft eingesperrt sind. Derartige freiheitsentziehende Maßnahmen sind zulässig, da Gockel von sich aus die amtliche Anweisung, erst nach dem morgendlichen Gebetläuten mit dem Krähen zu beginnen, nach Expertenmeinung nicht befolgen.
Ob dem Tierbesitzer zwischenzeitlich von der Stadt Auflagen erteilt worden sind oder ob das Landratsamt bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat, sind momentan Dienstgeheimnisse in beiden Verwaltungsbehörden – nur so viel verlautete aus Rathaus und Landratsamt: „laufendes Verfahren“.
Zwischenzeitlich erfreuen sich die Gockel eines gewissen medialen Bekanntheitsgrades. Nach einem ersten Bericht in unserer Zeitung berichteten gleich mehrere Radiosender über die Kräh-Gruppe aus dem Auer Oberdorf.