Rund 20 junge Männer hatten in einer nächtlichen Aktion den Herrenstetter (Kreis Neu-Ulm) Maibaum aus dem Altenstadter Wertstoffhof gemopst, wie üblich als eine Art Pfand für Bier und Brotzeit. Allerdings lief der Brauch gehörig aus dem Ruder. Erste Verhandlungen zwischen einer Herrenstetter Delegation und den Dieben scheiterten wegen des Preises: Die Täter verlangten 60 Liter Bier und ein Spanferkel, die Opfer waren nur bereit, 50 oder 60 Liter Bier herauszurücken.
Um ihre Verhandlungsposition zu untermauern und um Kompromisslosigkeit zu demonstrieren, drohten die Diebe an, bei Nichterfüllen ihrer Forderungen würde aus dem Maien unverzüglich Kleinholz gemacht.
Den Bestohlenen gelang es, den Baum zurückzustehlen
Doch soweit kam es nicht. Den Bestohlenen gelang es stattdessen, ihren Baum sozusagen zurückzustehlen, nachdem zuvor ein Vermittlungsversuch des Altenstadter Bürgermeisters Wolfgang Höß erfolglos geblieben war.
Doch auch das ging nicht reibungslos über die Bühne: Bei der Rückeroberung des guten Stücks, das in einer Halle in Osterberg versteckt war, durch wackere Herrenstetter soll die Transportachse, auf der der Baum lag, beschädigt worden sein.
So weit, so schlecht für einen der Diebe: Ihm flatterte eine Nachricht ins Haus, dass die Staatsgewalt gegen ihn wegen Diebstahles (des Herrenstetter Maibaums), Hausfriedensbruchs (auf dem Altenstadtet Wertstoffhof) und versuchter Erpressung ermittelt werde.
Nach mehrwöchigen Ermittlungen und intensiven Recherchen bei Brauchtumsexperten hat jetzt die Staatsanwaltschaft Memmingen das Verfahren gegen den jungen Mann eingestellt.
Mit Hinweis auf Säge ein „empfindliches Übel“ angedroht
Wegen versuchter Erpressung war deshalb ermittelt worden, weil der junge Mann den rechtmäßigen Baumbesitzern mit seinem Hinweis auf die Säge ein „empfindliches Übel“ angedroht hatte, sollte zum Bier nicht auch noch ein Spanferkel herüberwachsen.
Der Chef der Memminger Staatsanwaltschaft Dr. Johannes Kreuzpointner sagte auf Nachfrage, dass sein Kollege, der mit dem Fall befasst war, keine leichte Aufgabe gehabt habe. Er habe sogar einen ausgewiesenen Brauchtumsexperten im Justizministerium zu Rate gezogen. Dieser Fachmann habe die Ansicht vertreten, dass es nicht „brauchtumgsgerecht“ sei, einen gestohlenen Baum nach dem Scheitern von Auslöseverhandlungen sofort zu zersägen. Das dürfe erst dann gemacht werden, wenn das Diebesgut eine Weile als sogenannter Schandbaum – also quasi entweiht – aufgestellt worden sei.
Letztendlich aber, so der Leitende Oberstaatsanwalt, sei seine Behörde zum Schluss gekommen, die Sache nicht weiter zu verfolgen und das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen – will heißen: Der Maibaumdieb kommt ungeschoren davon. Kreuzpointner warnt aber davor, aus diesem Fall eine Art Freifahrtschein für künftige Maien-Stehler zu sehen. „Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.“ IZ