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Windkraft: Wohin das Rad sich dreht

Windkraft

Wohin das Rad sich dreht

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    Noch wird Windkraft – hier das Windrad bei Weinried – in den Landkreisen Unterallgäu und Neu-Ulm wenig genutzt. Doch das soll sich ändern.
    Noch wird Windkraft – hier das Windrad bei Weinried – in den Landkreisen Unterallgäu und Neu-Ulm wenig genutzt. Doch das soll sich ändern. Foto: Foto: arc

    Kirchhaslach Die Energiewende funktioniert nicht ohne die Kommunen; doch welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinden? Darf eine Gemeinde zum Beispiel als Energieerzeuger auftreten? Solchen Fragen widmeten sich gestern Bürgermeister aus den Landkreisen Neu-Ulm und dem Unterallgäu bei einer Zusammenkunft in Kirchhaslach. Veranstalter waren die beiden Kreisverbände im Bayerischen Gemeindetag.

    Beide Landkreise gehören dem Regionalverband Donau-Iller an. Der Verband hat kürzlich einen Entwurf fertiggestellt, der die gesamte Regionin Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windkraft einteilt (siehe Infokasten). „Grundlage dafür waren die Winddaten des TÜV Süd“, erklärte Verbandsvorsitzender Hans-Joachim Weirather. In den Entwurf seien dann Faktoren eingeflossen wie Naturschutz und Mindestabstände zu bebauten Gebieten.

    Würden auf Basis dieses Entwurfes alle Anlagen gebaut, würden in der Region Donau-Iller 110 bis 130 große Windkraftanlagen entstehen. Diese Zahl sei jedoch rein hypothetisch: „Der Entwurf wird natürlich nicht genau so verwirklicht“, so Weirather. Als Beispiel nannte er die Gemeinde Kirchhaslach (Unterallgäu), die umzingelt sei von Vorrangflächen. „Verständlich, dass der Gemeinderat nicht mit allen Gebieten einverstanden ist.“

    Markus Riethe, Direktor des Verbands Donau-Iller, klärte auf: „Es handelt sich um eine Schwarz-Weiß-Planung.“ Am Ende soll ein Plan stehen, der eindeutig begründet, wo Windkraftanlagen gebaut werden können und wo nicht. Derzeit werden zu dem Entwurf die Gemeinden angehört. „Die größten Ängste der Bürger beziehen sich auf den Lärm und den Schattenwurf der Anlagen“, so der Verbandsdirektor. Im Verbandsgebiet haben sich laut Riethe zwei Bürgerinitiativen gegen Windkraft gebildet.

    Sorge haben zum Teil auch Vogelschützer. Insbesondere für Greifvögel seien die Windräder eine Gefahr. Vor allem der vom Aussterben bedrohte Rotmilan sei bekannt dafür, dass er beim Fliegen nach unten schaut, um Beute zu finden – so werde er besonders häufig von den Rotorblättern erfasst. Deshalb müsse das Vorkommen des Milans bei der Planung berücksichtigt werden.

    Goldgräbern nimmt Riethe den Wind aus den Segeln

    Nicht nur Sorgen schürt die Windkraft, sondern auch Goldgräberstimmung, ergänzte Riethe und dämpfte sogleich zu große Erwartungen. In Windkraft zu investieren berge auch Unsicherheiten, weil die Energiegewinnung vom Windangebot der Zukunft abhängt.

    Zudem sei die Wirtschaftlichkeit von Windrädern in der Region Donau-Iller nicht vergleichbar mit Anlagen in Norddeutschland. Die Zeitspanne der Amortisierung liege deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt.

    Dr. Franz Dirnberger vom Bayerischen Gemeindetag machte in seinem Vortrag deutlich, dass er es als sinnvoll erachte, wenn der Anlagenbau – wie im Regionalverband – durch Planung gesteuert wird. Sonst könne es passieren, dass Anlagen an völlig falscher Stelle entstehen, wo sie sich wirtschaftlich nicht rechnen.

    Wie sich die Gemeinden und Bürger an Windkraftanlagen beteiligen können, beschrieb Stefan Graf vom Bayerischen Gemeindetag. Bürgeranlagen bieten die Möglichkeit, dass der Bürger entweder Energieproduzent ist und das volle Risiko trägt oder als Kapitalgeber auftritt.

    Wolle sich die Gemeinde energiewirtschaftlich betätigen, gebe es zwei Organisationsformen: die öffentlich-rechtliche, zum Beispiel als Kommunalunternehmen oder die privatrechtliche, etwa die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

    In der Praxis werde die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & CoKG) favorisiert, weil dabei Bürger und auch die Gemeinde als Kommanditisten auftreten können und somit nur mit ihrer Einlage haften. Als Alternative habe der Genossenschaftsverband das Modell einer zweistöckigen Genossenschaft ausgearbeitet.

    Abschließend informierten Vertreter regionaler Banken über mögliche Finanzierungsmodelle.

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