Ein geplantes Einfamilienhaus hat spürbare Folgen: Der Kettershauser Gemeinderat beabsichtigt, den rechtsgültigen Bebauungsplan „Bebenhausen – Süd Nr. 1a“ aufzuheben. „Aufgrund eines Bauvorhabens macht es Sinn, den alten Bebauungsplan aufzuheben“, erklärte Bürgermeister Markus Koneberg bei der jüngsten Sitzung des Gremiums. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1974. Die über 50 Jahre alte Satzung gilt an der östlichen Seite der Talstraße, etwa ab Höhe Abzweigung Erlenhofweg nach Süden, mit einem räumlichen Geltungsbereich von 1,28 Hektar.
Bebenhausen
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