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Dekanat Neu-Ulm: Nun steht fest, von welchen Kirchen und Gebäuden sich evangelische Gemeinden trennen müssen

Kirche in Schwaben

Jetzt steht fest, von welchen Kirchen und Pfarrhäusern sich evangelische Gemeinden trennen müssen

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    Die Erlöserkirche im Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen gehört zu den Immobilien der Kategorie B. Heißt: Bis 2035 muss das Gebäude verkauft werden oder es muss feststehen, wie es anderweitig genutzt werden kann, sodass es den kirchlichen Haushalt nicht mehr belastet.
    Die Erlöserkirche im Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen gehört zu den Immobilien der Kategorie B. Heißt: Bis 2035 muss das Gebäude verkauft werden oder es muss feststehen, wie es anderweitig genutzt werden kann, sodass es den kirchlichen Haushalt nicht mehr belastet. Foto: Jens Noll

    Die evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Neu-Ulm stehen vor schmerzhaften Entscheidungen. Sie müssen künftig mit weniger Personal und mit weniger Immobilien auskommen. Am Donnerstagabend hat der Dekanatsausschuss eine Konzeption beschlossen, mit der die Vorgaben der Landeskirche umgesetzt werden. Das heißt im Klartext: Kirchengemeinden sollen Immobilien verkaufen oder vermieten, weil sie nicht mehr dauerhaft von der Landeskirche finanziert werden. Es geht dabei um Gottes-, Pfarr- und Gemeindehäuser. Neben der Versöhnungskirche in Altenstadt stehen noch zehn weitere Kirchen im Dekanatsgebiet auf der Liste der Gebäude, die veräußert oder zu „Ertragsobjekten“ werden sollen.

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