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Kommentar zum Müll-Ärger im Kreis Neu-Ulm: Service schaut anders aus

Kommentar

Holpriger Übergang beim Müll im Kreis Neu-Ulm: Service schaut anders aus

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    Seit Anfang 2026 ist der AWB in etlichen Kommunen des Landkreises für den Müll zuständig.
    Seit Anfang 2026 ist der AWB in etlichen Kommunen des Landkreises für den Müll zuständig. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Die Rückübertragung ist gelaufen. Seit 1. Januar sind der Landkreis und der kreiseigene Abfallwirtschaftsbetrieb AWB für Tonnen mit Abfall und Biomüll in elf Städten und Gemeinden des Landkreises Neu-Ulm zuständig. Der Übergang war holprig und er bleibt es. Ganze Straßenzüge standen Anfang des Jahres ohne Restmülltonne da, Biotonnen fehlten bis zuletzt. Oder aber einzelne Haushalte gingen leer aus und mussten ihren fristgerecht bestellten Tonnen hinterhertelefonieren.

    Die Rückübertragung der Abfallwirtschaft im Landkreis Neu-Ulm ist eine Mammutaufgabe

    Zugegeben, es ist eine Mammutaufgabe, elf Insel-Müllsysteme in einem gemeinsamen zu vereinen. Dass dabei nicht alles glattläuft, hätte man sich denken können. Aber der AWB macht es sich zu leicht. Dass er die Bürgerinnen und Bürger aufs Rathaus schickt, Ersatzsäcke kaufen lässt und die Kosten dann bei der Abrechnung ersetzen will, ist das Gegenteil von Service – und von Lean Management oder schlanker Verwaltung. Gratissäcke ohne viel Tamtam wären geboten und wahrscheinlich auch billiger gewesen als die mühsame Verrechnung im Nachgang.

    Apropos Service. Dass der AWB künftig eine Sperrmüllabfuhr für Minimum 182 Euro anbietet, dafür aber mit fünf Fahrzeugen anrückt und 20 Kubikmeter Wert- und Abfallstoffe aufnimmt, hat schon etwas von Schilda. Die Bürgerinnen und Bürger, die kein Fahrzeug haben, um sperrigen Abfall selbst zu entsorgen, werden das kaum lustig finden.

    Und noch einmal Service: Der Kreis und die betroffenen Kommunen haben eine Satzung verabschiedet, die Hauseigentümern oder Verwaltern die Aufgabe zuschiebt, die Gebühren von Mietern und Bewohnern einzutreiben. Das mag bisher auch so gewesen sein. Was der AWB dabei aber übersieht: Der Aufwand ist im neuen System viel größer, weil künftig kopfbezogene Grundgebühren und die Zahl der Leerungen jedes Haushalts ausklamüsert werden müssen. Professionelle Hausverwaltungen werden diese Zusatzaufgabe garantiert den Bewohnern in Rechnung stellen – zusätzlich zu den Gebühren, die für viele Menschen im Kreis ab diesem Jahr deutlich höher ausfallen werden. Landkreise in der württembergischen Nachbarschaft zeigen, dass mehr Bürgernähe und Service möglich sind. Dort wird pro Haushalt abgerechnet und eingefordert. Und das bei vergleichbaren bis deutlich niedrigeren Gebühren.

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