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Entscheidung über Neubau Kindergarten in Kadeltshofen: Architekten oder Generalunternehmer?

Pfaffenhofen

Was ist besser: Architekten und Planer oder Generalunternehmer?

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    Soll Pfaffenhofen ein Generalunternehmen für den Bau eines Kindergartens einsetzen?
    Soll Pfaffenhofen ein Generalunternehmen für den Bau eines Kindergartens einsetzen? Foto: Bernhard Weizenegger

    Wie soll das Ausschreibungsverfahren für den Neubau des Kindergartens in Kadeltshofen aussehen? Erstmals mit einem Generalunternehmer arbeiten oder die bisher praktizierte Variante – Ausschreibung, Vergabe und Überwachung der Bauleistung der einzelnen Gewerke durch einen Architekten und Fachplaner –, vornehmen lassen? Darüber hat der Pfaffenhofer Martkrat jüngst debattiert.

    Hintergrund für diese Thematik: Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei diesem geplanten Projekt soll laut Sachvorlage der Verwaltung rechtzeitig vorliegen, wenn dessen Bewilligungsbescheid eintrifft.„Wir haben das schon mal im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens in Kadeltshofen im Gremium diskutiert“, sagte Bürgermeister Sebastian Sparwasser (parteilos) im Gespräch mit unserer Zeitung. Im Blick dabei: eine Entlastung der Verwaltung, aber auch ein günstigerer Preis, wenn das Angebot aus einer Hand sei. „Wir haben überhaupt noch keine Erfahrung mit einem Generalunternehmer im Marktbereich“, so der Orts-Chef. Deshalb habe man jemanden mit Expertise in die jüngste Sitzung eingeladen. Und so informierte Architekt Bernd Hullak über die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten: „Es spricht nichts gegen beide Verfahren“, sagte er einführend.

    Debatte zu Kadeltshofen: Bürgermeister Sparwasser über Generalunternehmer versus Einzelvergabe

    Grob zusammengefasst meinte der Planer: „Mit einem Generalunternehmer machen Sie einen Kaufvertrag.“ Die Folge daraus: „Sie sind nicht mehr Bauherr, sondern Käufer.“ Ein Bauherr wiederum habe andere Rechte als ein Käufer. Bernd Hullak weiter: „Das Gebäude geht mit der letzten Schlussrechnung an den Käufer über.“ Mit wem der Generalunternehmer das Gebäude erstelle, das sei dessen Sache. Der Architekt gab zu bedenken: „Wer kontrolliert die Qualität des Generalunternehmers für Sie?“ Oder Stichwort Insolvenz: „Wenn Sie in Vorkasse gegangen sind und der Generalunternehmer ist insolvent, dann gehört Ihnen das Gebäude nicht.“

    Bei der Einzelvergabe „können Sie jedes Gewerk anschauen, denn da sind Sie Bauherr“, erklärte der Referent. Der beauftragte Architekt und die Fachplaner würden die Leistungsverzeichnisse erstellen, Kostenberechnungen machen, würden nach den Submissionen die Vergabevorschläge erarbeiten, die Bauarbeiten begleiten und prüfen, so bringt es die Sitzungsvorlage auf einen Nenner. Ebenso würden sie die Abrechnungen kontrollieren „und überwachen das Bauwerk in der Gewährleistungsfrist hinsichtlich eventueller Mängel und deren Beseitigung.“

    Räte wünschen sich Argumente für beide Optionen

    Aus dem Ratsgremium heraus gab es Stimmen, denen bei der Darstellung das Positive eines Vertragsabschlusses mit einem Generalunternehmer fehlten. Gefragt von Marktgemeinderat Christoph Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) nach seine Erfahrung hielt Bauamtsleiter Alexander Gehr die Vergabe einzelner Gewerke für besser. Letztlich schloss sich eine Mehrheit der Ratsmitglieder der Meinung Gehrs an.  

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