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Gemeinderat Kettershausen: Berechnung der Beiträge und Gebühren für Wasser und Entwässerung

Kettershausen

So werden die Kosten für Brunnen und Kläranlage auf die Verbraucher umgelegt

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    Um Gebühren für Wasser und Abwasser ging es bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Kettershausen.
    Um Gebühren für Wasser und Abwasser ging es bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Kettershausen. Foto: Zita Schmid

    Mit dem Bau von zwei neuen Brunnen für die Trinkwasserversorgung sowie einer ertüchtigten Kläranlage sind Kettershausen in den vergangenen Jahren große Kosten entstanden. Nach den rechtlichen Grundlagen müssen diese kostendeckend finanziert werden. Die Kosten und Ausgaben werden über Beiträge und Gebühren an die Grundstückseigentümer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Von der Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder legte Bürgermeister Markus Koneberg bei der Gemeinderatssitzung eine Berechnung vor. Dazu ein Überblick.

    Wasserversorgung, Herstellungsbeitrag: Zunächst ging es um die Aktualisierung des Herstellungsbeitrags bei der Wasserversorgung. Dieser Betrag ist eine einmalige Abgabe des Grundstückseigentümers, um ans öffentliche Wassernetz angeschlossen zu werden. Der neue Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung beträgt nun für Grundstücksflächen 60 Cent pro Quadratmeter und für Geschossflächen 6,40 Euro pro Quadratmeter. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.

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