Kirchenvorstand lehnt Antrag auf spätere Gebäudeaufgabe ab
So wirkt sich der Denkmalschutz auf den Verkaufswert der Kirche in Zahlen aus
Neues zum geplanten Verkauf der evangelischen Versöhnungskirche bis zu einem gemeinsamen Blick in Richtung Zukunft ohne eigenes Kirchengebäude: Bei einer rund zweistündigen Gemeindeversammlung kam eine Bandbreite von Aspekten zur Sprache. Ein neuer Antrag an den Kirchenvorstand gibt einer Hoffnung Ausdruck.
Pfarrer Daniel Städtler erinnerte zunächst an die Gemeindeversammlung im Oktober 2025. Hier wurde die prognostizierte Entwicklung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern mit weiter zurückgehenden Mitgliederzahlen, sinkenden Finanzmitteln sowie schrumpfendem Personal ausführlich erläutert. Aufgrund dieser Entwicklung hat die Landeskirche unter anderem mit einer Gebäudebedarfsplanungsverordnung reagiert. Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Illertissen, zu der Altenstadt gehört, hat im Zuge der hier angeordneten Reduzierung von Immobilien beschlossen, dass die Altenstadter Versöhnungskirche verkauft werden soll – zum Stichtag 31. Dezember 2026 soll es den letzten Gottesdienst geben.
Wie Pfarrer Städtler nun berichtete, wurde der damals gestellte Antrag an den Kirchenvorstand auf Verschiebung dieses Stichtages abgelehnt. Auch ein schriftlicher Lösungsvorschlag von Altenstadter Gemeindemitglieder, „sämtliche laufenden Kosten für Unterhalt und Pflege nicht mehr aus dem Haushalt der Kirchengemeinde, sondern eigenverantwortlich von uns übernommen werden“, änderte daran nichts. Das war „ein unglaublich großzügiges Angebot“, betonte der Pfarrer. „Doch der Trend ist leider klar“, sagte er. Der Entscheidung gegen den Antrag lag die prognostizierte Gesamtentwicklung zugrunde. Die Gebäude-Reduktion sei nur der Anfang der Konsolidierung der Evangelischen Kirche. Weitere Einschnitte und Strukturveränderungen seien nötig.
„Wir erleben gerade, wie aufwendig es ist, ein Gebäude aufzugeben“, sagte Städtler. Bewusst seien ihm die damit verbundenen schmerzenden Emotionen. Diese würden es ihm auch schwer machen. Doch es sei nicht ehrlich, die Entwicklung zu ignorieren und Verkaufsentscheidungen in die Zukunft zu verschieben. In eine Zukunft, in der noch mehr kommen werde.
Wie Pfarrer Städtler informierte, ist die 1933 errichtete Versöhnungskirche laut einem Gutachten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom Februar 2026 nun ein Baudenkmal. Der Denkmalschutz verhindere bauliche Veränderungen ohne Genehmigung. Gemeindemitglieder, die Bedenken gehabt hätten, könnten unbesorgt sein, so Städtler. So gesehen sei der Denkmalschutz eine „gute Sache“. Er betonte, dass es ohnehin geplant gewesen sei, das Gebäude nur „in gute“, also verantwortungsvolle Hände zu geben. Nachteilig wirkte sich der Denkmalschutz auf die Zahl der Kaufinteressenten aus. Einige seien abgesprungen. Der Verkaufswert für das Grundstück (703 Quadratmeter) samt Gebäude sank und liegt nun bei 195.000 Euro. Die Marktpreisschätzung ohne Denkmaleigenschaft war knapp 240.000 Euro; sagte er. Laut Pfarrer werden derzeit Verkaufsgespräche mit Interessenten geführt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass ein Verkauf gelingen werde und die Kirche eine würdige wie überzeugende Nachnutzung erhält. Mehr könne er hier im Interesse der Kaufwilligen aktuell nicht sagen. Er bat um Vertrauen und um Geduld bis zur nächsten Versammlung.
So reagierten die Teilnehmer des Treffens: Christl Zepp sah ungeklärte Fragen betreffend der Eigentumsverhältnisse, die vor einem Verkauf zu klären seien. Laut ihren Recherchen ist im Staatsarchiv Augsburg eine Tochterkirchenstiftung Illereichen-Altenstadt eingetragen, der Verbleib dieser Stiftung und der Eigentumsübergang sei für sie unklar. Hierzu erläuterte Städtler, dass die Stiftung in den 1960er Jahren aufgehoben wurde. Er zeigte ein Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums aus dem Jahr 1974. Hier sind die Aufhebungen der Kirchenstiftungen in den evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirken aufgelistet. Unter Neu-Ulm wird unter anderem Illereichen-Altenstadt aufgeführt. In dem Dokument ist weiter festgehalten, dass das Restvermögen der aufgehobenen Stiftungen an die jeweilige Kirchengemeinde für diesen Bereich (hier Illertissen) gefallen sei.
Andrea Müller sagte, dass die Altenstadter Pfarrgemeinde auch ohne Kirchengebäude wahrgenommen werden wolle und eine Perspektive brauche. Dazu erklärte Städtler, dass auch weiter Gottesdienste im Altenstadter Haus Elfriede sowie nach wie vor Stärkungsgottesdienste in Altenstadter Ortsteilen sowie Kellmünz und Osterberg vorgesehen seien. Mit der katholischen Pfarreiengemeinschaft sei man zudem über die Nutzung der Gut-Hirten-Kirche und des Pfarrheims übereingekommen. Wie die evangelischen Gottesdienste in der katholischen Kirche auf das Jahr über verteilt werden sollen, wurde zusammen ausführlich diskutiert. Das Stimmungsbild ergab, dass man sich an den hohen kirchlichen Festen orientieren wolle.
Der Termin für den Gottesdienst zur Entwidmung der Versöhnungskirche ist derzeit der 24. Januar 2027. Mehrheitlich beschlossen die stimmberechtigten Anwesenden, dass erneut ein Antrag an den Kirchenvorstand gestellt werden soll. Nämlich zu prüfen, dass für den Fall, dass ein Kirchenverkauf nicht absehbar ist, die Entwidmung auf später verschoben und die Nutzung der Kirche verlängert werden kann.
Thema war auch der Umgang mit der Pfeifenorgel der Versöhnungskirche. Sie war eine zweckgebundene Spende von Eberhard Aspacher im Jahr 2013. Ein möglicher Verbleib in der Kirche, der Verkauf, der Umzug in die Illertisser Christuskirche oder auch – wie bei der Versammlung zudem vorgeschlagen – in das katholische Pfarrheim, sind Optionen, die alle noch offen sind.
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