Im Prozess um einen versuchten Mord in Senden ist am Montagnachmittag am Memminger Landgericht das Urteil gefallen. Es war das Ende eines Verfahrens, das die Schöffen hinter den Kulissen als „verworren“ bezeichneten und das durch Zeugenaussagen geprägt war, die der Anklageschrift teils massiv widersprachen. Abschließend kam es zu einer überraschenden Wende.
Die Leidtragende der Taten, die sich im Herbst 2025 ereigneten, war die Ex-Frau des 37-jährigen Angeklagten Amir B. (Name geändert). Sie war laut Anklageschrift von ihrem Ex-Partner mehrfach als „Hure“ und „Schlampe“ beleidigt, mit dem Tod bedroht und wiederholt körperlich angegangen worden. Grund dafür sei Eifersucht gewesen, zudem habe Amir B. unter der Trennung von den drei gemeinsamen Söhnen gelitten.
Amir B. überlebt 2010 einen schweren Autounfall
Während im Prozess bisher vor allem über eine mögliche Drogensucht gesprochen wurde, stand am letzten Verhandlungstag die kognitive Einschränkung des Angeklagten im Fokus. Amir B. überlebte 2010 einen schweren Autounfall, zwei Freunde von ihm starben. Laut Gutachter Andreas Küthmann erlitt er dabei eine „hirnorganische Schädigung“, die seine Konzentration, Impulskontrolle und das Gedächtnis dauerhaft beeinträchtigt.
Deutlich wurde das im Gerichtssaal, als B.s lückenhafte Angaben zu seinem Werdegang durch die Verteidigung ergänzt werden mussten. Mit einer Intelligenzminderung habe das allerdings nichts zu tun, sagte der Gutachter. B.s Intelligenz sei vor dem Unfall im Normalbereich gewesen: Er habe die Schule und eine Ausbildung abgeschlossen. Jetzt, nach dem Unfall, sei es jedoch nicht ausgeschlossen, dass bei einem entsprechenden Test „Beeinträchtigungen feststellbar“ wären, führte der Gutachter aus.
Seit dem Unfall ist der 37-Jährige arbeitsunfähig. Um den finanziellen Druck, insbesondere nach der Geburt des dritten Kindes, psychisch auszugleichen, habe er Cannabis konsumiert. Eine Suchtproblematik kann der Gutachter jedoch nicht feststellen. Nicht die Drogen seien der primäre Auslöser für die Gewaltausbrüche, sondern die Hirnschädigung, auch im Zusammenhang mit Konsum und Medikamenteneinnahme.
Aufgrund der Erkrankung gilt B. als vermindert schuldfähig, was ihn bereits in der Vergangenheit vor Verurteilungen bewahrt hatte. Auch in diesem Prozess wirkte sich das zugunsten des Angeklagten auf das Strafmaß aus. Neben seinem Gesundheitszustand wurde auch seine Frauenfeindlichkeit thematisiert. Beide Seiten werteten die Vorfälle vom Herbst 2025 als Beziehungstat, außerhalb davon gelte B. nicht als gefährlich, sagte Küthmann. Er rechnet dennoch mit „weiteren Taten“ gegen zukünftige Beziehungspersonen. Wie tief B.s misogyne Einstellung verankert ist, schilderte eine Polizistin im Zeugenstand: Er sei „Gott sei Dank“ Vater von Jungs, habe er zu ihr gesagt, ebenso, dass seine Ex-Frau einen „Ehrenmord“ verdient habe. Im Gericht waren zudem immer wieder Beleidigungen wie „Schlampe“ und „Hure“ gegen verschiedene Frauen Thema.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung rücken beide vom Vorwurf des versuchten Mordes ab
„Meiner Ansicht nach ist es kein versuchter Mord“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie rückte vom Vorwurf des versuchten Mordes ab, da die Tötungsabsicht fehle, und forderte, wie die Verteidigung übereinstimmend, die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Während die Staatsanwältin zwei Jahre und neun Monate Haft forderte, plädierte die Verteidigung auf ein Jahr und acht Monate. Die Verteidigung betonte, die Morddrohung sei lediglich eine derbe türkische Redewendung gewesen, an die auch die Ex-Frau selbst nicht geglaubt hatte: „Wenn sie es nicht glaubt, warum sollten wir es dann?“, sagte einer der beiden Anwälte. Eigentlich durfte sich der Mann wegen eines Gewaltbeschlusses seiner Ex-Frau und den Kindern nicht nähern. Dass die Frau ihn dennoch immer wieder in die Wohnung ließ, habe den Angeklagten verwirrt, sagte der Anwalt.
Am Ende verurteilte die Kammer Amir B. wegen der schnellen Eskalationsspirale aus Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Vom Vorwurf des versuchten Mordes rückte die Kammer ab. B. habe beim Würgen nicht mit voller Kraft zugedrückt, obwohl er dies zweifelsohne hätte tun können. Die fehlende Tötungsabsicht sieht das Gericht auch durch eine Chatnachricht nach der Tat an den Cousin belegt: „Ich konnte sie nicht töten, es ging nicht, während sie mich anschaut.“
Seine Strafe wird B. in einer psychiatrischen Klinik absitzen. Die Kammer schloss sich dem Gutachter an: Nicht die Drogen, sondern der unfallbedingte Hirnschaden und die damit einhergehende verminderte Steuerungsfähigkeit sei Ursache für die Tat. Das Gericht stuft ihn für künftige Partnerinnen als Gefahr ein. Daher wird er in der Klinik medikamentös eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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