Es kommt selten vor, dass der Angeklagte in einem dreistündigen Gerichtsverfahren mindestens drei Viertel der Zeit für seine ausführlichen Erklärungen in Anspruch nimmt. Aber vor dem Amtsgericht Neu-Ulm war das der Fall, als ein 44-Jähriger aus der Landkreismitte wegen Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Verleumdung angeklagt war.
Neu-Ulm