Keine Gäste, keine Einnahmen: Wenn ein reservierter Tisch unbesetzt bleibt, geht das Restaurant im Normalfall leer aus. Betriebe in der gehobenen Gastronomie verlangen deshalb immer öfter eine sogenannte No-Show-Gebühr, eine Art Strafzahlung fürs Nichterscheinen. Dabei sind geplatzte Reservierungen nicht nur für Restaurants geschäftsschädigend. Auch in Friseursalons, Tattoo- und Kosmetikstudios ärgert man sich, wenn Kundinnen und Kunden Termine versäumen. So gehen Betriebe im Landkreis Neu-Ulm damit um.
Landkreis Neu-Ulm