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"No-Show": So gehen Friseursalons, Tattoo- und Kosmetikstudios im Kreis Neu-Ulm mit versäumten Terminen um

Landkreis Neu-Ulm

Termin versäumt? So gehen Betriebe in der Region mit "No-Shows" um

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    Wenn eine Kundin oder ein Kunde ohne Bescheid zu geben nicht zum vereinbarten Termin erscheint, ist das geschäftsschädigend. Eine Friseurin aus Babenhausen erzählt, wie sie damit umgeht.
    Wenn eine Kundin oder ein Kunde ohne Bescheid zu geben nicht zum vereinbarten Termin erscheint, ist das geschäftsschädigend. Eine Friseurin aus Babenhausen erzählt, wie sie damit umgeht. Foto: Robert Günther, dpa (Symbol-Bild)

    Keine Gäste, keine Einnahmen: Wenn ein reservierter Tisch unbesetzt bleibt, geht das Restaurant im Normalfall leer aus. Betriebe in der gehobenen Gastronomie verlangen deshalb immer öfter eine sogenannte No-Show-Gebühr, eine Art Strafzahlung fürs Nichterscheinen. Dabei sind geplatzte Reservierungen nicht nur für Restaurants geschäftsschädigend. Auch in Friseursalons, Tattoo- und Kosmetikstudios ärgert man sich, wenn Kundinnen und Kunden Termine versäumen. So gehen Betriebe im Landkreis Neu-Ulm damit um.

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