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Was Sie wissen müssen: Punkt in Flensburg kassiert? Das gilt bei Verkehrssünden

Was Sie wissen müssen

Punkt in Flensburg kassiert? Das gilt bei Verkehrssünden

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    Spürbare Folgen: Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte drohen Verwarnungen, Fahrverbote oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
    Spürbare Folgen: Je nach Anzahl der eingetragenen Punkte drohen Verwarnungen, Fahrverbote oder im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Wer eine erhebliche Verkehrssünde begangen hat, muss oft nicht nur tief in die Tasche greifen, sondern bekommt auch einen, zwei oder drei Punkte in Flensburg. Was für Konsequenzen hat das - und wie kommt man da wieder raus?

    Wer „Punkte in Flensburg“ kassiert, hat einen Eintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg bekommen. Der Sinn: Auffällige Fahrer und Fahrerinnen identifizieren und Maßnahmen ergreifen. Und Punkte gibt es schneller, als viele meinen. Denn schon eine vermeintlich kleine Ordnungswidrigkeit kann laut Auto Club Europa (ACE) Konsequenzen haben und einen Punkt bringen. Beispiel: das Parken in zweiter Reihe oder auf dem Fahrradweg, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung kommt.

    Um zwei Punkte auf einmal zu bekommen, muss der Verstoß schon schwerer wiegen. Dazu komme es bei „groben Strafverstößen und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot einhergehen“, heißt es vom ACE. Beispiele dafür sind Tempoüberschreitungen von mindestens 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts oder Rotlichtverstöße von mehr als einer Sekunde.

    Drei Punkte werden für Straftaten fällig, in deren Folge auch die Fahrerlaubnis weg ist, zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten. Entscheidend sei dabei nicht die Höhe des Bußgelds, sondern die Gefahr, die für andere Verkehrsteilnehmer entstehe.

    Ab wie vielen Punkten in Flensburg habe ich ein Problem?

    Wer mal einen Punkt kassiert und sonst sündenfrei fährt, muss sich nicht sorgen, selbst zwei und drei Punkte haben noch keine größeren Konsequenzen. Ab dem vierten Punkt allerdings erfolgt laut ACE eine schriftliche Ermahnung samt der Information, dass durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar der Punktestand reduziert werden kann. Gut zu wissen: Das ist nur bis zu einem Stand von fünf Punkten möglich, und innerhalb von fünf Jahren kann so auch nur ein Punkt abgebaut werden.

    Bei sechs oder sieben Punkten werden Verkehrssünder und -sünderinnen verwarnt, und es wird auf den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis sowie auf freiwillige Fahreignungsseminare hingewiesen. Bei acht Punkten ist dann Schluss: Der Lappen ist weg!

    Aber auch ohne die Teilnahme an Seminaren bleiben die Punkte nicht ewig auf dem Konto. Je nach Schwere des Vergehens werden sie nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht. Folgende Fristen gelten laut ACE:

    • Verstöße, die einen Punkt nach sich gezogen haben: 2,5 Jahre
    • Verstöße, die zwei Punkte nach sich gezogen haben: 5 Jahre
    • Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

    In der Probezeit sind die Regeln strenger

    Wer seinen Führerschein gerade erst gemacht hat und noch in der zweijährigen Probezeit fährt, sollte im Straßenverkehr noch vorsichtiger sein. Wer etwa die Geschwindigkeit erheblich überschreitet oder mit Alkohol im Blut erwischt wird - oder zwei weniger schwerwiegende Delikte begeht - muss mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Außerdem wird laut ACE der Besuch eines Aufbauseminars fällig.

    Begeht man einen weiteren Verstoß, kommt es demnach zu einer schriftlichen Verwarnung. Und es wird einem nahegelegt, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei der nächsten relevanten Sünde ist der Führerschein dann weg.

    Übrigens: Wer auf die Idee kommt, andere als Fahrer anzugeben, um selbst keine Punkte zu kassieren, sollte sich das genau überlegen. Das ist laut ACE strafbar. Es drohe eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen falscher Verdächtigung.

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