Für ein stabiles Fundament
In einer leeren Grabreihe soll Betonband für Gedenksteine eingebaut werden
Aichen/Memmenhauen Die Grabsteine in unseren Friedhöfen sind größtenteils aus schwerem Naturmaterial hergestellt. Deshalb brauchen sie ein stabiles Fundament, um nicht in Schieflage zu geraten oder gar umzufallen, was zur Gefahr für Friedhofsbesucher oder spielende Kinder werden kann. Brüchige und instabile Fundamente sind auch keine Basis, um einen neuen Gedenkstein errichten zu können. Deshalb beschloss kürzlich der Gemeinderat Aichen einstimmig im Friedhof von Memmenhausen Abhilfe zu schaffen, wo dies möglich ist. Aus aktuellem Anlass, da vor Kurzem zwei Problemfälle mit brüchigen Grabstein-Fundamenten aufgetreten sind, setzte Bürgermeister Alois Kling dieses Thema auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung. Dazu erklärte er, dass der um 1950 erbaute Friedhof von Memmenhausen keine durchgehenden Fundamente für Grabsteine habe. Die vorhandenen Gründungen bestehen meist auch Beton oder gemauerten Ziegelsteinen, die im Laufe der Zeit brüchig geworden sind und keine sichere Basis mehr bilden. Es sei schon vorgekommen, dass beim Grabausheben Fundamente weggebrochen oder nachgerutscht sind. Zudem haben zwei Bürger bei der Gemeinde Interesse für die Nutzung einer Grabstätte in Memmenhausen angemeldet. Bei den infrage kommenden Grabplätzen ist aber kein brauchbares Fundament vorhanden.
In der gemeindlichen Gebührensatzung für Friedhofs- und Bestattungs-Einrichtungen ist festgelegt: „Wenn von der Gemeinde Aichen durchgehende Fundamente eingebaut sind, ist für ein Einzelgrab (90 Zentimeter breit) 49 Euro und für ein Familiengrab (1,65 Meter breit) 82 Euro als Gebühr zu entrichten“. In den neuen Gottesäckern von Aichen und Obergessertshausen sind solche vorhanden. Um eine Gleichbehandlung der Bürger zu erreichen, sollte für den Friedhof Memmenhausen eine Regelung für die Errichtung von Fundamenten gefunden werden. Letztendlich beschloss man einstimmig, dass die Gemeinde bei einer der beiden leer stehenden Grabreihe ein durchgehendes Fundament einbaut. Bei aufgegebenen Gräbern soll dies auch geschehen, wenn dies möglich ist. Zustimmung 8:0.
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