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  3. Gemeinderat Wiesenbach: Bauplätze sind gefragt

Gemeinderat Wiesenbach
31.10.2011

Bauplätze sind gefragt

Bei Gewässern Dritter Ordnung ist die Gemeinde unterhaltspflichtig. Sie kann aber die Kosten zu vollständig auf die Anlieger umlegen.
Foto: Foto:

Was passiert mit Leerständen im Ort? 1,4 Millionen Euro Rücklagen erwirtschaftet

Wiesenbach Es gibt vermehrt Anfragen nach Bauplätzen – sie waren Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Derzeit hat die Gemeinde noch zwei Flächen im Angebot. In der Diskussion über eine weitere Ausweisung von Baugebiet kam die Frage nach der Entwicklung im Ortskern auf. Immer mehr Gebäude würden in den nächsten Jahren leer stehen. Wie können sie genutzt werden? Eine Antwort auf dieses Problem soll im Rahmen der Dorferneuerung gefunden werden.

Jahresrechnung Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2010 geprüft. Ausschussvorsitzender Franz Alstetter berichtete über das Ergebnis. Demnach betrug der Verwaltungshaushalt 2010: Ein- und Ausgaben rund 982000 Euro und der Vermögenshaushalt: Ein- und Ausgaben 261000 Euro. Die Gemeinde war zum Jahresende 2010 schuldenfrei. Der Stand der Rücklagen betrug zum selben Zeitpunkt rund 1,4 Millionen Euro. Die Entlastung erfolgte einstimmig.

Dienstbarkeit Das Überlandwerk Krumbach beabsichtigt, eine 20-kV-Leitung zum Grundstück von Heinz Georg Edelmann zu verlegen. Dafür sollen ein Vertrag und eine Bestellung einer persönlichen Dienstbarkeit geschlossen werden. Es wird eine einmalige Entschädigung von 50 Euro bezahlt.

Zuschussanträge Der Gesangverein Frohsinn Wiesenbach feiert die Gründung vor 60 Jahren. Es soll eine Festschrift mit Programm und Chronik gedruckt werden. Die Gemeinde gibt einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro. Der Antrag der Jugendkapelle Günztal auf Unterstützung der musikalischen Ausbildung der Jungmusiker wird dagegen zurückgestellt, bis die Kriterien für die Förderung von Vereinsarbeit ausgearbeitet sind.

Friedhof Der Rasenmäher für die Pflege der Grünflächen im Friedhof Unterwiesenbach ist defekt. Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr. Es wird ein neuer Rasenmäher gekauft.

Schwarzbach Die Böschungen an verschiedenen Gräben und auch am Schwarzbach im Ortsbereich werden nicht gemäht. Bei Gewässern Dritter Ordnung ist die Gemeinde unterhaltspflichtig, kann aber den Anliegern die Kosten vollständig berechnen. Um dies zu vermeiden, sollen die Bachanlieger mit einem Aufruf im Mitteilungsblatt darüber informiert werden. Straßenanlieger sind übrigens auch dazu verpflichtet, den Gehweg zu kehren und im Winter schnee- und eisfrei zu halten. (ageis)

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