Straßenausbau: Anlieger müssen nicht zahlen
Marktgemeinderat Ziemetshausen will keine Straßen „endgültig herstellen“, um kassieren zu können
Im Jahr 2018 wurden in Bayern die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Demnach könnten die Kommunen für Straßen, deren Herstellung vor dem 31. März 1996 begonnen, aber bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen wurde, für eine endgültige Fertigstellung bis zum 1. April 2021 noch Erschließungsbeiträge abrechnen. Solche Straßen gibt es im Bereich der Marktgemeinde Ziemetshausen vereinzelt, die besitzen allerdings seit vielen Jahren Erschließungsfunktion. Aber weder Anlieger noch Verwaltung sehen einen dringenden Bedarf an einem weiteren schlussendlich endgültigen Ausbau. Zudem sind Kommunen nicht verpflichtet, bei noch nicht erstmalig hergestellten Straßen Baumaßnahmen durchzuführen, nur um eine Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht zu ermöglichen.
Allerdings wurden von den Anliegern am Ort bisher auch keine Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben. So haben die Marktgemeinderäte auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses jetzt einstimmig beschlossen, dass keine Straße nur deshalb bis 1. April 2021 endgültig hergestellt wird, um Kosten, die vor dem 31. März 1996 entstanden sind, noch nach dem Erschließungsbeitragsrecht abrechnen zu können. In Zukunft sollen notwendige Maßnahmen vermehrt über städtebauliche Verträge mit den Anliegern durchgeführt werden.
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