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Betrugsversuch per E-Mail in Krumbach bleibt für Heimatverlag ohne Schaden

Krumbach

Unbekannte senden falsche E-Mail an Heimatverlag

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    Betrug im Internet: Die Täter agieren global mit falschen oder Wegwerf-Mailadressen und sind oft nicht ermittelbar.
    Betrug im Internet: Die Täter agieren global mit falschen oder Wegwerf-Mailadressen und sind oft nicht ermittelbar. Foto: Philip Dulian/dpa (Symbolbild)

    Mit der Masche „Falscher Geschäftsführer“ haben Betrüger am Montag versucht, im Heimatverlag unserer Zeitung per E-Mail zu landen. In der E-Mail fragte der angebliche Geschäftsführer nach dem heutigen Kontostand und ob es möglich sei, eine Zahlung in fünfstelliger Eurohöhe zu leisten. In der Buchhaltung wurde der Betrugsversuch erkannt, sodass kein Schaden entstanden ist. Dennoch hat die Geschäftsleitung den Vorgang bei der Krumbacher Polizei zur Anzeige gebracht. Ermittelt werden konnte laut Polizei, dass von den Betrügern eine Wegwerf-Mailadresse eines Mailanbieters verwendet wurde. Weitere Ermittlungsansätze seien nicht gegeben. Es sei gang und gäbe, dass solcherlei Cybercrime ausgeübt werde. In der Fachsprache heißt die Betrugsmasche CEO-Fraud, so Claus Schedel, der Leiter der Polizeiinspektion Krumbach. Die Täter sammelten zunächst Informationen über das Unternehmen und Mailadressen von Unternehmensmitarbeitern.

    Als Opfer werden Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen oder der Buchhaltung angeschrieben, die berechtigt sind, Überweisungen zu tätigen. Unter einem Vorwand werden sie später aufgefordert, größere Summen auf ausländische Konten zu überweisen. Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten nach einem Tipp des Bundeskriminalamtes vor Veranlassung der Zahlung folgende Schritte erfolgen: Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise, Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber, Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten. Bei solcherlei Auffälligkeiten und Fragen dazu sollte man sich an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt wenden. Wenn kein Schaden entstanden sei, dann gebe die Polizei meist keinen Pressebericht in Sachen Cyberkriminalität heraus. Diese Phänomene seien so verbreitet, dass man mit dem Presseberichtschreiben nicht mehr hinterherkomme, erklärt Schedel. (adö)

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