„Verboten ist jede Veranstaltung von Maskenfesten, Redouten, Bal parés und dergleichen, sowie das maskierte Erscheinen auf öffentlichen Straßen“, diese höchstministerielle Verordnung ließ keinen Zweifel über die Einstellung der Staatsgewalt zu „Tanzlustbarkeiten“ im engeren wie auch erweiterten Sinn. In dieser Wortwahl ist das im Fasching des Jahres 1919 den Krumbacher Wirten „nachrichtlich“ übermittelt worden. Freilich: Heute wäre das unvorstellbar. Aber: Es ist lokale Geschichte zum Faschingsgeschehen vor Ort.
Krumbach
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