Mit einer Spielplatz- und einer Stellplatzsatzung hat sich der Marktgemeinderat Münsterhausen in seiner jüngsten Sitzung befasst. Da sich diesbezüglich das bayerische Baurecht im Rahmen des Bürokratieabbaus ändert, wurde den Gemeinden nun die Möglichkeit eingeräumt, eigene solche Satzungen zu erlassen. Für beide Themen will Münsterhausen das regeln. Die Satzungen würden dann ab Oktober 2025 gelten.
So entschieden sich die Gemeinderäte dafür, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen im Gemeindegebiet ein angemessen großer Kinderspielplatz zu bauen, auszustatten und zu unterhalten sein wird. Es soll jedoch auch die Möglichkeit eingeräumt werden, für die Nichterrichtung eines Spielplatzes eine Ablösesumme an die Marktgemeinde zu zahlen.
Bauherren müssen weiter Stellplätze nachweisen beim Neubau von Wohnungen in Münsterhausen
In einer Stellplatzsatzung beziehungsweise Stellplatzverordnung wird in Deutschland geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die neue bayerische Bauordnung führt ab Oktober eine Kommunalisierung des Stellplatzrechts ein. Das bedeutet, dass nun die Gemeinde selbst entscheidet, ob eine Stellplatzpflicht besteht. Der Markt Münsterhausen möchte dem Rechnung tragen und beschloss, eine Stellplatzsatzung zu erlassen.
Für kleine Wohnungen muss ein Stellplatz bereitgehalten werden
Dort soll unter anderem bei Gebäuden mit Wohnungen, die Anzahl der Stellplätze jeweils nach Nutzungseinheiten ermittelt werden. Ergänzend wird für ein Gebäude mit Wohnungen eine differenzierte Bemessung definiert: Bei einer Wohnfläche von über 65 Quadratmetern pro Wohnung sind zwei Stellplätze und unter 65 Quadratmetern ist ein Stellplatz nachzuweisen. Die Pflicht zur Herstellung der Stellplätze kann durch Übernahme der Kosten ihrer Herstellung gegenüber der Gemeinde auch abgelöst werden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Ablösevertrages obliegt dabei der Marktgemeinde.
Bereits vor Kurzem hat Thannhausen ebenfalls eine solche Stellplatzverordnung erlassen. Dabei hieß es auch, dass in der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen möglichst einheitliche Regelungen gelten sollten. Darauf hatten sich die Bürgermeister verständigt.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden