Braucht es eine Altersbeschränkung von Sozialen Medien für junge Menschen? Dieses Thema wird gerade heiß diskutiert. Ob diese Beschränkung einen Fall, der vor dem Amtsgericht Günzburg verhandelt wurde, verhindert hätte, bleibt fraglich. Ein Heranwachsender hatte seine minderjährige Internet-Bekanntschaft zu sexuellen Handlungen vor der Smartphone-Kamera aufgefordert. Außerdem fanden die Ermittler bei ihm pornografisches Videomaterial, das er gespeichert hatte. Soziale Medien können durchaus positiv sein – aber ihre Nutzung kann auch äußerst unangenehme Folgen und strafrechtliche Konsequenzen haben. Wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt, so die juristische Bezeichnung, musste sich ein jetzt 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Günzburg vor dem Jugendrichter verantworten. Der junge Mann hatte im vergangenen Jahr unter dem Pseudonym „Jonas“ von seiner Bekannten, die er auf einer Kommunikationsplattform kennengelernt hatte, sexuelle Handlungen gefordert. Das Mädchen sollte laut Anklage mit ihren Brüsten spielen, davon Videoaufnahmen machen und an „Jonas“ schicken. Käme sie diesem Wunsch nicht nach, würde er sie nicht in Ruhe lassen, so die Warnung.
Günzburg
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