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Corona-Krise
22.05.2020

Bis zu 1000 Euro im Monat: Künstler können jetzt Hilfe beantragen

Die Kontakteinschränkungen während der Coronapandemie treffen viele Künstler hart.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Bayern können nun Corona-Hilfen beantragen. Die Staatsregierung stellt 140 Millionen Euro bereit.

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Bayern können nun endlich das Corona-Hilfsprogramm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Sie sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Der Online-Antrag für Soforthilfe steht nun bereit.

Beantragen können diese Hilfe Künstlerinnen und Künstler, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und noch keine Unterstützung vom Staat erhalten, beispielsweise Hartz IV oder Grundsicherung. Haben sie bereits eine andere Corona-Finanzhilfe beantragt und wurden abgelehnt, dürfen sie einen Antrag für diesen neuen Fördertopf stellen. Ebenso, wenn sie einen parallel laufenden Antrag auf Finanzhilfe zurücknehmen. Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist kein Muss mehr, um die Gelder zu beantragen. Wegen dieses Passus hatte sich laut Kunstministerium die Bereitstellung des Antragsformulars verzögert.

Zunächst hatte es geheißen, dass die Finanzhilfe nur beantragt werden dürfe, wenn noch kein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt worden sei. Auf Nachfrage unserer Zeitung konkretisierte eine Ministeriumssprecherin jedoch, dass ein zuvor bereits abgelehnter Förderantrag kein Hinderungsgrund sei, sich für Hilfe aus diesem neuen Finanz-Topf zu bewerben. Inzwischen wurde auch der Antrag dementsprechend geändert.

140 Millionen Euro Corona-Hilfen für Künstlerinnen und Künstler in Bayern

Laut Kunstminister Bernd Sibler (CSU) sind insgesamt 140 Millionen Euro dafür vorgesehen, um den Lebensunterhalt der Künstlerinnen und Künstler zu sichern und Honorarausfälle zu kompensieren. Wegen der corona-bedingten Einschränkungen haben viele Kulturschaffende keine Einnahmen mehr und stecken deswegen in großen finanziellen Schwierigkeiten. „Mit diesem Programm helfen wir von Seiten des Freistaats Bayern, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Künstlerinnen und Künstler abzufedern und Existenzen zu sichern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu unserem reichen Kulturleben, wir wollen sie nicht alleine lassen und ein verlässlicher Partner auch in der Krise sein“, sagt Sibler.

Die Bezirksregierungen würden die Anträge bearbeiten und sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern, hieß es aus dem Kunstministerium. Das Hilfsprogramm des Freistaats war von der Kulturbranche begrüßt worden, allerdings hatten viele die schleppende Umsetzung kritisiert. Insgesamt umfasst der Kulturrettungsschirm in Bayern 200 Millionen Euro. Sibler sagte, die Kunst- und Kulturszene müsse auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.05.2020

Leider wird nicht allen Künstlern in Bayern mit dem Programm geholfen. Wer z.B. schon die Soforthilfe des Bundes für Betriebskosten eines Musik- oder Arbeitszimmers beantragt hat, egal wie bescheiden, ist zur Sicherung des Lebensunterhalts im Künstlerprogramm der Bayerischen Staatsregierung vollkommen ausgeschlossen. Müssen also Musiker mit auferlegtem Arbeitsverbot sich entscheiden, ob sie lieber ein Arbeitszimmer halten oder Essen auf den Tisch bringen?