Jurist Thomas Hoeren: Im Fall Cornelius Gurlitt hat der Staat versagt
Plus Als der „Schwabinger Kunstfund“ 2012 über Nacht beschlagnahmt wurde, gab es daran umgehend erhebliche Kritik. Jetzt stellt ein Jura-Professor Strafanzeige.
Sie haben im Fall Cornelius Gurlitt Strafanzeige erstattet wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger. Worum geht es Ihnen im Kern? Welcher Missstand soll beseitigt, welche Wunde geheilt werden nach der Beschlagnahmung der Sammlung Gurlitt 2012?
Thomas Hoeren: Mir geht es darum, dass der Staat nicht mit den Mitteln der Strafverfolgung ganz anders geartete Probleme aufarbeitet, nämlich die grundsätzliche Frage, wie Deutschland mit NS-Raubkunst umzugehen hat. Der Münchner Rechtsanwalt Johannes Wasmuth und ich möchten, dass der bis 2017 amtierende Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Johannes Ballis, als Symbol verurteilt wird und der Staat zum Nachdenken darüber gebracht wird, die Grundsatzfrage im Umgang mit NS-Raubkunst zu klären, zum Beispiel die Rückgabe von Kunst aus dem Privateigentum jüdischer Händler.
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