Erstmal eine allgemeine Frage: Ab wann ist man „reich“ bzw. „superreich“?
PROF. MARC BUGGELN: Guido Alfani, ein italienischer Wirtschaftshistoriker, der das Thema als letzter untersucht hat, hat vorgeschlagen, dass man mit dem Zehnfachen des durchschnittlichen Vermögens als „reich“ gilt. Man kann sich auch an festen Zahlen orientieren, aber dann hat man das Problem mit der Inflation. Zum Beispiel Gabriel Zucman, der französische Steuerwissenschaftler und Ökonom, sagt, Superreichtum fängt bei 100 Millionen Euro an.
Und wenn wir das historisch betrachten: Wer galt im westeuropäischen Feudalismus nach heutigen und damaligen Kriterien als „superreich“?
BUGGELN: Das lässt sich nicht so genau sagen – zunächst muss geklärt werden, welche Vorstellung von Reichtum existierten. Oft bezogen sich diese vor allem auf Landbesitz und politische Macht. Nur selten haben wir konkrete Zahlen. Über Reichtum wissen wir nur etwas, wenn entweder Steuern erhoben oder Kataster erstellt wurden. Das erste umfangreiche Kataster, das noch erhalten ist, wurde 1427 in Florenz erstellt. Aus diesem Dokument lässt sich ableiten, dass circa 70 Prozent des Vermögens aus Boden- und Gebäudebesitz bestanden und nur etwa 30 Prozent Unternehmensbesitz und materielle, bewegliche Dinge waren. Zahlen zur Einkommensungleichheit haben wir erst durch die Einführung der Einkommensteuer im 19. Jahrhundert. Für die Zeit davor können wir nur wenig über Einkommensungleichheit sagen, und das, was wir über Vermögensungleichheit wissen, bezieht sich oft nur auf Boden- und Hausbesitz. Das war das damalige zentrale Kriterium für Reichtum – heute ist das nicht mehr so zentral. Die Superreichen von heute haben den Großteil ihres Vermögens in Aktien und Anteilsbesitzen.
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