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Vorname und Geschlechtseintrag: Selbstbestimmungsgesetz: Bereits Hunderte Anträge in Hessen

Vorname und Geschlechtseintrag

Selbstbestimmungsgesetz: Bereits Hunderte Anträge in Hessen

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    Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich im Standesamt ändern. (Archivfoto)
    Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich im Standesamt ändern. (Archivfoto) Foto: Andreas Arnold/dpa

    Mit dem heute in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern lassen. Bereits vor dem Start des neuen Gesetzes haben sich Hunderte Menschen in Hessen dazu angemeldet.

    In Hessens größter Stadt Frankfurt lagen laut Standesamt mehr als 250 Anmeldungen vor. Man habe bereits frühzeitig eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung des Gesetzes gegründet, sagte Andrea Hart, Amtsleiterin des Standesamtes Frankfurt. «Wir hatten im Vorfeld schon mit einer großen Nachfrage gerechnet und uns daher frühzeitig mit der Einführung des Gesetzes beschäftigt, um "unseren“ Frankfurter*innen einen guten Service bieten zu können.»

    In Wiesbaden hatten sich vorab 98 Personen angemeldet, wie die Landeshauptstadt auf Anfrage der Deutschen-Presse-Agentur mitteilte. Das Standesamt biete für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens einen vereinfachten Service für die Bestellung neuer Ausweispapiere an.

    Dreimonatige Anmeldefrist

    Geschlechtseintrag und der Vorname lassen mit Monatsbeginn bei Standesämtern ändern. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist – seit August konnten Anträge für die Änderung gestellt werden. Es gibt vier Möglichkeiten: weiblich, männlich, divers oder eine vollständige Streichung des Eintrags.

    Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Es löst das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Wiederholt hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf eine demütigende Situation für Betroffene hingewiesen.

    Vereinzelt Anträge von Minderjährigen

    Auch in anderen hessischen Städten gab es Anmeldung im Zuge der Gesetzesänderung: In Marburg haben 67 Personen eine Änderung angemeldet, in Darmstadt 84 und in Hanau 23 Personen. (Stand 30. Oktober)

    Unter den Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, finden sich laut Aussage des jeweiligen Standesamtes vereinzelt auch Minderjährige und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Personengruppen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen. Dasselbe gilt für Personen, die zwar eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber nicht in Deutschland ansässig sind.

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