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Kulturstaatsminister stoppt Jury-Entscheid bei Buchhandel und Berlinale

Kommentar

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer befindet sich auf Abwegen

Richard Mayr
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    Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, kommt zu einer außerordentlichen Sitzung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) zur Berlinale.
    Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, kommt zu einer außerordentlichen Sitzung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) zur Berlinale. Foto: Sebastian Christoph Gollnow, dpa

    Was ist eigentlich gerade los mit der Kulturpolitik des Bundes? Und was ist in Kulturstaatsminister Wolfram Weimer gefahren? Nach den vergangenen beiden Wochen muss man sich diese Fragen fast schon zwangsläufig stellen. Erst versucht der parteilose Staatsminister erfolglos, die Berlinale-Chefin Tricia Tuttle loszuwerden. Kurz danach wird bekannt, dass er beim Deutschen Buchhandelspreis drei Buchhandlungen von der Gewinner-Liste der Jury entfernen ließ wegen nicht konkret formulierter Bedenken des Bundesverfassungsschutzes. Deshalb steht zu Recht der Vorwurf im Raum, dass das Kulturstaatsministerium nicht mehr für Kulturpolitik, sondern für Kulturkampf steht.

    Die Frontalattacke auf die Berlinale-Chefin Tricia Tuttle hat bei allen Beteiligten Spuren hinterlassen. Tuttle gilt als angezählt, und Weimer erscheint wie ein Kulturstaatsminister ohne politisches Gespür. Denn noch schlimmer wären die Folgen gewesen, wenn Tuttle tatsächlich hingeschmissen hätte. Ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass sich die Berlinale mit den zwei bisherigen Ausgaben unter ihrer Leitung wieder unter die großen Drei in Europa neben den Festivals in Cannes und Venedig zurückgemeldet hat. Tuttle war es gelungen, ein ansprechendes und anspruchsvolles Programm zu präsentieren, nachdem die Qualität unter ihren Vorgängern abgenommen hatte.

    Kulturstaatsminister greift in Berlinale und Buchhandelspreis ein

    Das alles wäre mit einem Schlag beendet und ins Gegenteil verkehrt worden. Wie will sich ein internationales Kunstfestival weltweit Renommee verschaffen, wenn der Kulturstaatsminister der Bundesregierung dort hineinregiert? Wie verträgt sich das mit der Kunst- und Meinungsfreiheit? Wer reicht dann noch seine Filme bei der Berlinale ein? Weimer war die Preisrede des syrischen-palästinensischen Regisseurs Abdallah Alkhatib ein Ärgernis. Aber verhindern lässt sich eine solche Rede auch nicht mit dem Wechsel der Festivalleitung. Die Berlinale kann ja nicht im Vorfeld palästinensische Filmschaffende ausschließen. Nichts würde damit besser sein - dafür allerdings wäre der Ruf der Berlinale nachhaltig ramponiert.

    Als ob dieses kulturpolitische Desaster nicht schon schwer genug wiegen würde, wird gleich ein weiterer Eingriff aus dem Hause Weimer bekannt. Eine unabhängige Jury hat Buchhandlungen für den Buchhandelspreis des Bundes vorgeschlagen und ausgewählt. Der Kulturstaatsminister aber hat drei wegen nicht näher genannter verfassungsrechtlicher Bedenken streichen lassen. Diese Buchhandlungen werden dem linken Spektrum zugerechnet. Ein Eingriff, der wie Kulturkampf aussieht. Ein Eingriff ins Votum der Jury. Ein Eingriff in den Bereich, in dem Kunst- und Meinungsfreiheit gelten sollten.

    Jury-Urteil stellt Meinungs- und Kunstfreiheit in den Mittelpunkt

    Für die drei Buchhandlungen in Göttingen, Bremen und am Prenzlauer Berg hat dies möglicherweise auch etwas Gutes: Sie bekommen jede Menge kostenfreie Werbung – und wie Tricia Tuttle maximale Unterstützung aus ihrer Branche.

    Für den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wiegt der Fall schwerer. Er verspielt massiv Vertrauen. Offensichtlich scheint ihm nicht mehr klar zu sein, was Meinungs- und Kunstfreiheit tatsächlich bedeuten, dass sie auch Zumutungen wie die Alkhatib-Rede beinhalten können. Dem Staatsminister scheint nicht klar zu sein, was es bedeutet, eine Jury Preisträger auswählen zu lassen: nämlich ihr bei ihrem Urteil zu vertrauen. Als Politiker gibt Wolfram Weimer gerade eine denkbar schlechte Figur ab. Allein schon, wenn es darum geht, den möglichen Schaden gegen den möglichen Nutzen abzuwägen.

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