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Abwägung: Kaum Zugeständnisse am Leitenweg

Abwägung

Kaum Zugeständnisse am Leitenweg

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    Unterhalb von St. Anna soll ein Baugebiet entstehen. Der Gemeinderat will Blickbeziehungen zur Kirche erhalten.
    Unterhalb von St. Anna soll ein Baugebiet entstehen. Der Gemeinderat will Blickbeziehungen zur Kirche erhalten. Foto: Sibylle Seidl-Cesare

    Schondorf Die Schondorfer St.-Anna-Kirche erhebt sich eindrucksvoll im Schondorfer Nordwesten. Unterhalb der Kirche auf der freien Wiese zum Leitenweg hin plant die Gemeinde seit Längerem das Baugebiet „Leitenweg-West“: Bestehendes Baurecht soll in einen Bebauungsplan gefasst werden. Er umfasst fünf neue Häuser und zwei Bestandsgebäude am Ende des Leitenweges. „Wir haben uns schwergetan mit diesem Bebauungsplan“, fasste Bürgermeister Peter Wittmaack (SPD) die Situation bei der jüngsten Gemeinderatssitzung zusammen.

    Eigentümer kritisieren Änderungen am Bebauungsplan

    Nach längerem Stillstand war der Entwurf im Herbst ausführlich beraten worden. Wichtig ist dem Gemeinderat, dass Blickbeziehungen zur St.-Anna-Kirche erhalten bleiben. Bei der erneuten öffentlichen Auslegung kamen vonseiten der Eigentümergemeinschaft Einwände. In einem umfangreichen Schreiben kritisierte ein beauftragter Rechtsanwalt einige Änderungen am Planungsentwurf, die als Verschlechterung für seine Mandanten, als Eingriffe in das Eigentumsrecht, bezeichnet werden.

    Der Planer der Gemeinde, Edgar Bürger, hatte auf Anregung des Schondorfer Kreises neben den Blickbeziehungen zur St.-Anna-Kirche von der Staatsstraße aus, auch die Blickachsen vom Leitenweg aus berücksichtigt. Die sich daraus ergebende Gestaltung der Häuser mit ruhigen Dachflächen ohne Gauben sowie eine Drehung der Firstrichtung der beiden oberen Häuser wurde in dem Anwaltsschreiben als nachteilig für die Gebäudeausnutzung angesehen. Der Gemeinderat hält jedoch an diese Vorgaben fest, denn die Häuser sollen sich sowohl von der Gestaltung als auch von den Dachflächen her der auf dem Hügel stehenden St.- Anna-Kirche unterordnen. Da auch das Denkmalamt den Entwurf der Gemeinde stützt, wurde eine Änderung einstimmig abgelehnt.

    In dem Anwaltsschreiben wird die Eingrünung als zu üppig kritisiert. Helga Gall (Grüne) betonte in dem Zusammenhang, dass auch die Vorschrift, nur die Obstbäume zu pflanzen, ganz wichtig sei. So seien im Winter Blickbeziehungen von der Straße aus möglich, sagte sie. Da die Baufenster um einiges größer als die erlaubten Grundflächen der Häuser seien, könnten Nebengebäude problemlos untergebracht werden, meinte Wolfram Häberle (CSU).

    Zufahrt wird einspurig

    Als Entgegenkommen wird die Zufahrt zu den oberen Hinterliegergrundstücken nur mehr einspurig eingezeichnet. Dort soll eine Tiefgarage für Stellplätze sorgen, die nach den Wünschen der Eigentümer mehr in die Mitte der beiden oberen Baufenster gerückt wird. Bei geschickter Ausnutzung könnten dort bis zu zehn Stellplätze geschaffen werden, sagte Verwaltungschef Ralf Müller. Aufgegriffen wurde vom Planer die Forderung, eine hangseitige Abgrabung von maximal 50 Zentimetern zuzulassen, was im Rat auch einstimmig beschlossen wurde. Hingegen wurde eine Erhöhung der möglichen Terrassierung der Bauplätze auf 1,50 Meter mit 4:11 Stimmen abgelehnt. Der Bebauungsplanentwurf geht nun nur für die geänderten Bereiche erneut in die öffentliche Auslegung, sagte Verwaltungschef Müller.

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