Die Gebäude der ehemaligen Druckerei Huber in der Johannisstraße in Dießen sollen nicht verfallen. Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung bei zwei Gegenstimmen bestandserhaltenden Arbeiten mit geschätzten Kosten von 100000 Euro (inklusive Ingenieurhonorar) zu.
Es gehe um die notwendigsten Arbeiten, informierte Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) und erwähnte beispielsweise Dach-, Maurer- und Putzarbeiten. Angesprochen wurden im Gemeinderat aber auch die Eigentumsverhältnisse. Die Kommune ist zwar im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaft eingetragen, nachdem sie von der im Oktober 2013 verstorbenen vorherigen Eigentümerin als Erbin eingesetzt worden war. Allerdings hatten die Voreigentümerin und ihr Mann dem Verleger Herbert Fleissner ein mit offenbar günstigen Bedingungen verbundenes Ankaufsrecht eingeräumt. Im November 2016 verstarb jedoch auch der Inhaber des Ankaufsrechts. Wie sich die Angelegenheit entwickelt, insbesondere die Frage, ob Fleissners Erben dieses Recht für sich beanspruchen (können), sei offen.
Die Sorge von Erich Schöpflin (SPD), dass die Gemeinde womöglich in Immobilien investiere, die sie dann abgeben müsse, versuchte Kirsch zu zerstreuen: Sollte ein Ankaufsrecht beansprucht werden, würde die Gemeinde ihre Instandsetzungskosten aufrechnen: „Da würden wir einen Prozess führen, um den Aufwand geltend zu machen.“ Die Frage sei aber auch, ob die Fleissner-Erben überhaupt Interesse an dem Objekt haben: „Was das kostet, Gebäude abzureißen und was Neues hinzustellen.“
Johannes Grosser (CSU) hatte eine andere Sichtweise: „Warum sollten sie darauf verzichten, den Grundstückswert werden sie immer bekommen“, meinte er. Im Übrigen stelle die Liegenschaft für die Gemeinde eigentlich „ein Fass ohne Boden“ dar. Kirsch erwiderte, dass die Familie Fleissner bislang die Hand nicht gehoben habe: „Sie hatten schon lange die Möglichkeit, dieses Ankaufsrecht zu ziehen und deshalb glaube ich, dass sie es auch in Zukunft nicht machen werden.“
Bei zwei Gegenstimmen votierte der Gemeinderat schließlich dafür die vom Bürgermeister erwähnten Gewerke auszuschreiben. Bevor die Bauarbeiten beginnen, wird der Gemeinderat sich die ehemaligen Huber-Liegenschaften auch bei einem Ortstermin anschauen.