Corona-Lockerungen: Das gilt es für Betreiber und Gäste zu beachten
Plus Biergärten und Kinos dürfen im Landkreis Landsberg ab Montag wieder öffnen. Welche Regeln gelten und wie die Luca-App von Betreibern angenommen wird.
Was den Sieben-Tage-Inzidenzwert angeht, der die Zahl der Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gerechnet widerspiegelt, gehört der Landkreis Landsberg weiter zu Bayerns Musterschülern: In dieser Woche lag der Wert stabil unter 100 – ab Montag sollen nach einem Beschluss des Kabinetts Lockerungen in Kraft treten: Gastronomiebetriebe dürfen demnach unter Auflagen ihre Außenbereiche öffnen, außerdem sind auch Besuche im Kino oder Theater wieder möglich. Das LT gibt einen Überblick, was es für Betreiber und Gäste zu beachten gilt.
Während andere Regionen im Freistaat weiter mit Inzidenzen von weit über 100 zu kämpfen haben und dort die sogenannte Corona-Notbremse greift, hat sich der Wert im Landkreis Landsberg in den vergangenen Tagen konstant unter 100 eingependelt. Am Freitag lag er bei 67,3 – Spitzenwert in der laufenden Woche. Wie Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, sind Öffnungen jedoch nicht nur an die Inzidenz geknüpft, sondern vor allem an die Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Diese ist inzwischen eingegangen, wie die Kreisverwaltungsbehörde am Freitagabend bekannt gab.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.